- 05.03.2009, 14:59:11
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FPÖ-Stefan: Deutsches Verfassungsgericht bestätigt FPÖ-Linie
Urteil des deutschen Verfassungsgerichts erklärt E-Voting für verfassungswidrig
Wien (OTS) - "Ich hoffe, dass jetzt unsere Regierung nach dem
Urteilsspruch des deutschen Verfassungsgerichts endlich zur Vernunft
kommt, und die Einführung des E-Votings nicht weiterbetreibt",
erklärt FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan, nach
Bekanntwerden des deutschen Urteilsspruchs.
Das deutsche Verfassungsgericht habe nun das elektronische
Wahlverfahren bei den Bundestagswahlen 2005 für verfassungswidrig
erklärt, da der Wähler nicht überprüfen könne, ob seine Stimme
richtig erfasst worden sei, so Stefan. "Das ist aber nur eine der
Unsicherheitsfacetten beim sogenannten E-Voting. Insbesonders die
Wahrung des Wahlgeheimnisses, sowie die Datensicherheit gegenüber
Viren und Hackern sind Risiken, die von der FPÖ immer wieder
angeprangert wurden."
Auch die Nachbesserung seitens des Wissenschaftsministerium mit
weiteren Codes, damit der Wähler die Zählung seiner Stimme überprüfen
könne, erhöhe höchstens das Risiko, denn je mehr
Zugriffsmöglichkeiten zum System bestünden, um so höher sei die
Gefahr unrechtmäßiger Zugriffe, betont der freiheitliche
Verfassungssprecher.
"Das ganze Wahlverfahren des E-Votings entwickelt sich immer mehr zu
einer chronisch reparaturbedürftigen Pfuschaktion" befürchtet Stefan
abschließend.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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