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JVP-Rausch: Lehrlinge müssen Wahlrecht bei Arbeiterkammerwahl nutzen

"Nur wer wählt, kann etwas verändern"

St. Pölten (OTS) - Bei der NÖ Arbeiterkammer-Wahl heuer im Mai sind auch Lehrlinge wahlberechtigt. Allerdings müssen sich diese extra in die Wählerliste eintragen lassen. "Nur wer wählt, kann etwas verändern", appelliert Jugendvertreterin Bettina Rausch an alle Lehrlinge, ihr Wahlrecht zu nutzen und sich in die Wählerliste eintragen zu lassen. Entsprechende Infoschreiben erhalten alle Lehrlinge in diesen Tagen direkt von der Arbeiterkammer.

Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Von 5. bis 18. Mai werden die Arbeiterkammerräte neu gewählt. "Leider lässt die Arbeiterkammer die Lehrlinge mit ihren Sorgen und Anliegen nur allzuoft links liegen", kritisiert Bundesrätin Bettina Rausch, Landesobfrau der Jungen Volkspartei Niederösterreich (JVP NÖ). Daher sei es gerade für Lehrlinge so wichtig, ihr Wahlrecht zu nutzen.

Zentrales Anliegen der JVP NÖ ist die Einführung eines Mindestlohnes für Lehrlinge in der Höhe von 500 Euro. "Leider habe ich dazu von der SPÖ-dominierten AKNÖ noch kein Wort gehört. Statt sich um die Sorgen und Anliegen der Lehrlinge zu kümmern, agiert die AKNÖ lieber wie ein SPÖ-Parteisekretariat", stellt Jugendvertreterin Bettina Rausch fest.

Rückfragen & Kontakt:

Junge Volkspartei Niederösterreich
Christian Tesch
0676 83370222
christian.tesch@jvpnoe.at

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