- 19.02.2009, 13:16:25
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Tschechisches Parlament lehnt die Reparatur des EU-widrigen UVP-Gesetzes ab
Bruch des EU-Rechts wird bewusst zur Unterstützung der Atomlobby bei der Errichtung neuer AKW-Blöcke unter Ausschluss der kritischen Öffentlichkeit eingesetzt
Linz/Prag (OTS) - Das tschechische Parlament hat gestern die
Novelle des tschechischen UVP-Gesetzes abgelehnt, deren Ziel die
Beseitigung von grundlegenden Widersprüchen zum EU-Recht war. Von
besonderer Bedeutung ist dies für das laufende UVP-Verfahren zur
Errichtung neuer AKW-Blöcke am Standort Temelín. Internationale
Teilnehmer des UVP-Verfahrens machten bereits mehrmals auf die
Verletzung des EU-Rechts aufmerksam und brachten angesichts der
passiven Reaktion der tschechischen Regierung Beschwerden bei der
EU-Kommission ein. Im Verlauf der Parlamentsdebatte sprachen einige
Abgeordnete ganz ungeniert vom Vorrang der Interessen des
tschechischen Stromversorgers CEZ vor der Einhaltung des EU-Rechts.
"Lieber Strafe aus Brüssel als Verzögerung bei großen Projekten", so
lautete der Tenor. "Das tschechische Parlament und die Regierung
haben durch ihr skandalöses Verhalten klar demonstriert, dass sie den
Bruch des EU-Rechts im Interesse der Atomlobby ganz bewusst zur
Ausschaltung der Bürgerrechte bei der Genehmigung von neuen
Atomanlagen einsetzen", erklärt Radko Pavlovec,
Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Noch brisanter
erscheint diese Vorgangsweise allerdings angesichts der tschechischen
EU-Präsidentschaft".
Die Gesetzesnovelle wurde vom Umweltminister Martin Bursik
vorbereitet und nach seinen Worten "innerhalb der Regierung
abgestimmt". Trotz dieser Abstimmung votierten einige Abgeordnete der
Regierungskoalition aus den Reihen der ODS und der KDU zusammen mit
der Opposition gegen die Annahme der Vorlage. Geschlossen für die
Annahme der Novelle haben nur die Abgeordnete der Grünen gestimmt.
Parteichef Bursik droht im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen
Abstimmung sogar mit dem Verlassen der Regierungskoalition. "Die
Ankündigungen einer baldigen Novellierung des UVP-Gesetz, mit denen
die EU-Kommission bisher von einer schärferen Gangart abgehalten
wurde, haben sich nun endgültig als Beruhigungspille herausgestellt",
erklärt Pavlovec. "Die EU-Kommission ist daher aufgerufen, umgehend
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen", so
Pavlovec abschließend.
Rückfragehinweis:
Radko Pavlovec, Tel. 0664 / 421 74 91
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