• 16.02.2009, 11:21:00
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  • OTS0109 OTW0109

Unterrichtsministerium legt notwendige Deutsch-Kenntnisse für islamischen Religionslehrer fest

Wien (OTS) - Bis Ende April müssen die Landesschulräte und der
Stadtschulrat für Wien die Deutsch-Kenntnisse der islamischen
Religionslehrer in Österreich überprüfen. Die Deutsch-Kenntnisse
jedes Lehrers müssen zur Einhaltung von §16 des
Schulunterrichtsgesetzes (Unterrichtssprache Deutsch) befähigen.

Das Unterrichtsministerium legt nun die konkreten Kompetenzniveaus
fest, die für die weitere Befähigung zum Unterricht notwendig sind.
Jeder Lehrer in Österreich - egal in welchem Fach mit
Unterrichtssprache Deutsch, egal welcher Herkunft - muss seinen
Unterricht in Deutsch abhalten können. Die Sprachkompetenz muss die
bestmögliche Vermittlung des Unterrichts ermöglichen. Das gilt für
einen italienischen Physik-Lehrer ebenso wie für einen englischen
Biologie-Lehrer oder, wie in diesem Fall, für islamische
Religionslehrer mit Migrationshintergrund.

Das Unterrichtsministerium legt daher für die Überprüfungen der
islamischen Religionslehrer durch die Landesschulräte und den
Stadtschulrat österreichweit einheitliche Kompetenzniveaus fest, die
die Lehrer erreichen müssen, um ihre Unterrichtserlaubnis zu
behalten. Voraussetzung ist die Beherrschung der Unterrichtssprache
Deutsch zumindest auf dem Niveau B2 des 'Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen' (GERS). Dieses Niveau bedeutet für den
Lehrer: "Versteht Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und
abstrakten Themen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch
Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen,
dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere
Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem
breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen
Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und
Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben".

Das seit 1994 bestehende international anerkannte Österreichische
Sprachdiplom Deutsch (ÖSD), das von Unterrichts- und
Wissenschaftsressort getragen wird, bietet alle Voraussetzungen zu
einer anerkannten und qualitätsgesicherten Zertifizierung von
Deutsch-Kenntnissen. An 81 lizenzierten Prüfungszentren in Österreich
und 117 im Ausland werden die dem GERS verpflichteten Prüfungen
abgenommen (www.osd.at).

Die Modalitäten der Durchführung obliegen den Landesschulräten. Die
festgelegten Kompetenzniveaus dienen zur österreichweiten
Qualitätssicherung.

Sollte ein islamischer Religionslehrer nicht die geforderten
Sprach-Kompetenzen aufweisen, darf er so lange nicht unterrichten,
bis er sie erreicht.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Nikolaus Pelinka
Tel.: (++43-1) 53 120-5030

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