• 05.02.2009, 13:46:45
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  • OTS0185 OTW0185

Rechtlich eindeutige Situation bei Studienförderung korrekt umgesetzt

Ausgaben für Studienförderung seit 2000 auf 200 Mio. fast verdoppelt

Wien (OTS) - Zu den irreführenden Behauptungen einiger
Studentenvertreter/innen rund um die Voraussetzungen für eine
Studienförderung im Zusammenhang mit den Studiengebühren hat das
Wissenschaftsministerium heute nochmals auf die rechtlich eindeutige
Gesetzeslage verwiesen.

Diese und die Vorgaben des Gesetzesbeschlusses von SPÖ, Grünen und
FPÖ von Ende September zu den Ausnahmeregelungen bei den
Studiengebühren werden einwandfrei und korrekt umgesetzt. Der Vorwurf
einer Gesetzesverletzung ist daher unrichtig.

Das Ministerium verwies auf die klaren Bestimmungen des
Studienförderungsgesetzes.

Demnach besteht laut §14 Abs.1 Studienförderungsgesetz bei
gleichzeitiger Absolvierung mehrerer Studien Anspruch auf Förderung
in nur einem davon. Dieses kann der Studierende wählen und hat
zusätzlich die Möglichkeit zu einem einmaligen Studienwechsel bei
Wahrung der Ansprüche.

Gemäß §52c Abs 5 sind der Studienzuschuss und die Studienförderung
gemeinsam für dieses eine Studium zu beantragen.

Diese Regelungen stehen im Einklang mit den Grundsätzen des
Studienförderungsgesetzes, die jeder Förderung ein gutes Vorankommen
im jeweiligen Studium zugrunde legen.

Durch die laufenden Verbesserungen bei den
Studienförderungsvoraussetzungen im Sinne der Studierenden hat sich
die Zahl der geförderten Studentinnen und Studenten seit dem Jahr
2000 um rund 50 % auf derzeit 40.050 Studierende im WS 2008/2009
erhöht.

Damit bezieht heute jeder 5. Universitätsbesucher und jeder 3.
Fachhochschulstudierende finanzielle Unterstützung vom Staat in einer
durchschnittlichen Höhe von 4.557 Euro pro Jahr.

Die für die Förderung aufgewendeten Budgetmittel sind im gleichen
Zeitraum um fast das Doppelte gestiegen. Von rund 105 Mio. Euro im
Jahr 2000 auf knapp 200 Mio. im abgelaufenen Jahr.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Pressebüro
Tel.: +43/1/53120-9007

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWF

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