- 28.01.2009, 14:48:50
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- OTS0245 OTW0245
FP-Herzog: Novelle zur Bauordnung von FPÖ abgelehnt
Mehr Bürgermitbestimmung, sowie nachhaltige Betriebskostenminimierung bereits in der Planungsphase gefordert
Wien, 28-01-2009 (fpd) - Die FPÖ habe heute die Novelle zur
Bauordnung abgelehnt, da eine nachhaltige Verbesserung nicht absehbar
sei, so heute der Stadtrat der Wiener FPÖ Johann Herzog, der weiter
anführt, dass die nunmehrigen Bestimmungen des "§69 Neu" sehr
allgemein gehalten sind. Die grundsätzliche Festlegung auf die
Zielrichtung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sei eine Sache. Die
aufgezählten Abweichungen stellen jedoch einen sehr weiten Rahmen
dar. Daher werde die eigentliche Problematik von der Gesetzesmaterie
in die praktische Anwendung der Gesetzesbestimmung im täglichen
Baugeschehen verschoben. Dadurch kann nicht abgeschätzt werden, in
welchem Ausmaß auch weiterhin der Ermessensspielraum gegeben sei.
Die Entscheidungsbefugnis des Bauausschusses der jeweiligen
Bezirksvertretung über Ansuchen des §69 bleibe problematisch. Vor
allem bei Großbauvorhaben sei dieses Gremium schlicht überfordert,
was am Beispiel Milleniumstower sichtbar sei. Selbstverständlich
bleibe auch die politische Einflussnahme ein Thema und dürfe bei
weiteren Beschlussfassungen nicht ausgeschlossen werden. Denn der
Einfluss von Bauindustrie und Bauträgern auf die Abwicklung solcher
Vorhaben sei nicht zu unterschätzen, so Herzog.
Weiterhin völlig ungeklärt seien Fragen der Personensicherheit in
Wohnobjekten und die Gebäudebewirtschaftung nach Errichtung des
Gebäudes. Die Bewohner von Wohngebäuden sind in
Sicherheitsangelegenheiten Beschäftigten in Betrieben nicht
gleichgestellt. Durch das Arbeitnehmerschutzgesetz wurden viele
Maßnahmen zur Sicherheit von arbeitenden Personen geschaffen, die im
Privatbereich nicht vorhanden sind. Außerdem sei es dringend
notwendig, die Gebäudebewirtschaftung eines Objektes einer Regelung
zu unterziehen. Nicht die Flut von gesetzlichen Vorschriften sei das
Ziel, ohne einer ganzheitlichen Sicht der Gebäudebewirtschaftung und
deren Regelung in der Planungsphase, werde es aber fast mit
Sicherheit zu einer massiven Verteuerung der Betriebskosten kommen.
Durch gesetzliche Auflagen müsse daher eine nachhaltige
Betriebskostenminimierung bereits in der Planungs- und Bauphase
ermöglicht werden, fordert Herzog, der sich jedoch erfreut zeigt,
dass zumindest im Energiebereich erste Schritte europaweit gesetzt
wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt sei das Verlangen nach Bürgermitbestimmung
bei der Errichtung von Großbauten. Die FPÖ fordert im Rahmen der
Bauordnung eine "Sonderwidmung" für "publikumsintensive
Veranstaltungsstätten", wie Sportanlagen, Großeinkaufszentren, aber
auch Kultusbauten, also Kirchen und Moscheen. Entscheidend sei die
Ausweitung der Bürgermitbestimmung bei solchen Bauvorhaben, das heißt
die Befragung der Bezirksbevölkerung oder der eines Bezirksteiles.
Als bedauerlich empfindet die FPÖ die Tatsache, dass es keine
Harmonisierung der Bauordnungen für alle österreichischen
Bundesländer gibt, geschweige denn eine einheitliche
gesamtösterreichische Bauordnung, stellt Herzog abschließend fest.
(Schluss) hn
Rückfragehinweis:
Klub der Freiheitlichen
Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 798
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