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Sozialplan bei UPC: Missverständnisse konnten ausgeräumt werden

Keine Nachteile für Betroffene

Wien (GPA-djp/ÖGB) - Die Geschäftsführung von UPC, der Betriebsrat und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) haben die letzten Tage und Stunden dazu benutzt, den Sozialplan für die betroffenen Beschäftigten so zu formulieren, dass diese keinerlei arbeits- und sozialrechtlichen Benachteiligungen oder Probleme zu befürchten haben. ++++

Es wurde klargestellt, dass sämtliche gesetzlich vorgesehenen Fristen eingehalten werden und der Sozialplan sowohl bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses als auch bei Arbeitgeberkündigung Gültigkeit hat.

"Die betroffenen Beschäftigten bei UPC haben nun die Sicherheit, dass der Sozialplan gesetzeskonform und im Geist der gemeinsamen Kooperation in Kraft tritt und wirklich alle von dessen Vorteilen profitieren können", zeigt sich der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, zufrieden.

ÖGB, 23. Dezember 2008 Nr. 791

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