GdG-Meidlinger: Warnstreiks der Post dienen Information der Bevölkerung
Volle Unterstützung für Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über geplante Schließung von Postämtern
Wien (GdG/ÖGB) - "Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten erklärt sich mit den Beschäftigten der Post und Telekom absolut solidarisch. Die Auswirkungen der geplanten Schließung von Postämtern dürfen vor der Öffentlichkeit nicht länger verheimlicht werden", erklärte heute, Mittwoch, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), Christian Meidlinger.++++
"Massenkündigungen sind auch im Fall der Post keine geeignete Antwort auf wirtschaftpolitische Problemstellungen", stellte Meidlinger weiters klar. Vielmehr muss die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit vollem Zugang zu lebensnotwendiger Infrastruktur wie Post und Telekommunikation auch in einem liberalisierten internationalen Markt gewährleistet bleiben.
"Wir kennen all die Argumente derer, die aus der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen ungeheure Gewinne schlagen wollen, nur zu genau", sagte Meidlinger. Energie- und Wasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, Gesundheitsdienste oder der öffentlicher Verkehr stehen ständig auf den Wunschzetteln von PolitikerInnen und ManagerInnen, die unter dem Deckmantel der Marktliberalisierung Profitmaximierung betreiben wollen.
Die Gewerkschaften haben nicht nur den Auftrag, die Interessen der vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien in diesen Bereichen zu vertreten. Die Bevölkerung hat das Recht auf gleichen, leistbaren und flächendeckenden Zugang zu den Leistungen der Daseinsvorsorge.
Der GdG-Zentralvorstand hat bereits eine Solidaritätserklärung mit den KollegInnen der Post und Telekom beschlossen. Die GdG unterstützt den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit den Zielen:
+ Aufrechterhaltung der Infrastruktur durch Sicherung von Postleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung
+ Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung für die Briefsendungen einen fairen Wettbewerb sicherstellen.
ÖGB, 10. Dezember 2008 Nr. 750
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