• 05.12.2008, 14:43:50
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  • OTS0249 OTW0249

Antrag der SCS auf einstweilige Verfügung abgewiesen

Wiener Neudorf (OTS) - Mit einer einstweiligen Verfügung wollte
die Shopping City Süd (SCS) die Öffnung der BILLA-Filialen am 08.
Dezember erzwingen. Wie erwartet wurde dem Antrag nicht stattgegeben.

Nur einen Tag nach der Unterzeichnung der "Petition zum Schutz des
08. Dezember" wurde bekannt, dass die SCS mit einer einstweiligen
Verfügung die Öffnung der BILLA-Filialen in der SCS zu erzwingen
versuchte. "Die Unterzeichnung der "Petition zum Schutz des 08.
Dezember" gemeinsam mit S. E. Christoph Kardinal Schönborn und
Wolfgang Katzian ist der beste Beweis, dass unser Entschluss, am 8.
Dezember nicht aufzusperren und diesen Tag unseren Mitarbeitern zu
ihrer freien Verfügung zu stellen, von breiten Teilen der
Gesellschaft unterstützt wird. Umso unverständlicher war für uns der
Antrag der SCS auf eine einstweilige Verfügung zur zwangsweisen
Öffnung der BILLA-Filialen am 08. Dezember. Die Abweisung dieses
Antrages der SCS durch das Bezirksgericht für Handelssachen kam für
uns zwar nicht überraschend, ist aber dennoch ein erfreuliches
Signal", erklärt Volker Hornsteiner, Vorstandssprecher der BILLA AG.
Denn nach dem Rechtsverständnis von BILLA ist es nicht
nachvollziehbar, dass das Unternehmen an einem gesetzlichen Feiertag
gezwungen werden kann, die Filialen offen zu halten.

Mitarbeiter freuen sich bereits auf freien 08. Dezember
Die Mitarbeiter/innen der BILLA-Filialen in der SCS wurden wie alle
anderen Mitarbeiter/innen schon vor geraumer Zeit darüber informiert,
dass sie am 8. Dezember frei haben. "Viele freuen sich bereits auf
einen zusätzlichen freien, vorweihnachtlichen Tag mit ihren Familien
und Freunden. Unsere Mitarbeiter wissen, dass wir halten was wir
versprechen. Es wäre daher auch völlig undenkbar gewesen, dass wir
diesen Mitarbeitern nun sagen, dass sie am 08. Dezember doch arbeiten
sollen, nur weil die SCS das so will. Gegen die bei Gericht
anhängigen Klagen der SCS werden wir uns auch weiterhin mit allen
rechtlichen Mitteln bis zum Obersten Gerichtshof zur Wehr setzen", so
Hornsteiner abschließend.

Rückfragehinweis:

Mag. Corinna Tinkler, 
   Pressesprecherin und Leiterin Unternehmenskommunikation
   REWE Group Austria, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 3,
    Objekt 16, A-2355 Wiener Neudorf
   Tel.: +43 2236 600 5262, E-Mail: c.tinkler@rewe-group.at

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