• 20.11.2008, 16:16:19
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Gesetze brauchen "Kinderverträglichkeitsprüfung"

Bei Symposion des Vereins "Lobby für Kinder" wurden entsprechende Überlegungen vorgestellt - Prof. Zulehner: Gesellschaft zu sehr auf Erwachsene konzentriert

Wien, 20.11.08 (KAP) Gesetze und politische Vorhaben sollen in
Österreich auf ihre Kinderverträglichkeit hin überprüft werden. Das
war der Tenor eines Symposions im Wiener Juridicum, zu dem der Verein
"Lobby für Kinder" geladen hatte. Der Theologe em. Prof. Paul
Zulehner, Obmann des Vereins, sagte im Gespräch mit "Kathpress", dass
die Gesellschaft viel zu sehr auf Erwachsene konzentriert sei. Es
brauche neue Initiativen, das Leben in all seinen Facetten stärker
aus der Perspektive und von den Interessen der Kinder her zu
organisieren. Das betreffe den öffentlichen Bereich, das Berufsleben
oder die Schulen genauso wie beispielsweise auch die Kirche. Im
Mittelpunkt des Symposions, dass stark auf rechtliche Aspekte
ausgerichtet war, standen Überlegungen zu einer generellen Einführung
der Kinderverträglichkeitsprüfung.

Prof. Wolfgang Mazal, Arbeits- und Sozialrechtler an der Universität
Wien und Vorstandsmitglied von "Lobby für Kinder", wollte in einem
ersten Schritt eine verpflichtenden Zusatz bei jedem Gesetz
verwirklicht sehen. Vom bürokratischen Aufwand her "einfach und
zugleich sinnvoll" wäre eine kurze, bei allen Gesetzen verpflichtende
Aussage im Vorblatt, ob und welche Auswirkungen das Gesetz für die
nächste Generation hat, so Mazal. Durch diesen Rechtfertigungsdruck
bei jedem Gesetzesvorhaben würde sich automatisch mehr Sensibilität
für die Anliegen der nächsten Generation ergeben, zeigte sich Mazal
überzeugt. Konkret sprach er die Pensionserhöhungen an, die wohl
sparsamer ausfallen würden, wenn zugleich die Finanzbelastung für die
kommende Generation angeführt werden müsste. Ein anderer Bereich
wären rechtliche Regelungen der Arbeitswelt und deren Auswirkungen
auf die Beziehungsmöglichkeiten zwischen Eltern und Kindern.

Martina Rosenmayr vom Institut für Zivilrecht der Universität Wien
ging auf Strukturen und Defizite des geltenden Rechts für Kinder ein.
Der Oberste Gerichtshof habe wiederholt ausgesprochen, dass das Wohl
des Kindes das Grundprinzip des Kindschaftsrechts ist, so Martina
Rosenmayr. Doch darüber, was zum Wohl des Kindes sei, könne man
unterschiedlicher Meinung sein.

Die Juristin sprach sich u.a. dafür aus, dass der Gesetzgeber durch
den Verzicht auf die Begriffe "unehelich" und "ehelich" auch nach
außen hin das signalisieren sollte, was seine Reformen der letzten
Jahrzehnte im Familien- und Erbrecht zum Ziel gehabt hätten: Die
Benachteiligungen des unehelichen Kindes schrittweise zu mildern bzw.
abzuschaffen.

Die Wiener Familienrichterin Ursula Kovar plädierte dafür, Kindern
vor Gericht noch mehr Stimme und Gehör einzuräumen. Der Staat sei
gefordert, den Kindern bei der Durchsetzung ihrer Rechte mehr als
bisher zur Seite zu stehen. Kovar verwies in diesem Zusammenhang auf
das Pilotprojekt "Kinderbeistand", wo dies bei Obsorge- und
Besuchsrechtsverfahren geschehen sei. Das begrenzte Projekt sei ein
großer Erfolg gewesen und sollte deshalb rechtlich umgesetzt werden.

Der im Dezember 2007 gegründete Verein "Lobby für Kinder" will
"Kinder in die Mitte stellen". Mitglieder sind neben Zulehner und
Mazal u.a. auch die Leiterin des Wiener diözesanen Schulamts, Hofrat
Christine Mann, die Rektorin der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule
(KPH) in Wien-Strebersdorf, Prof. Ulrike Greiner, und der frühere
Wiener Stadtschulrats-Präsident Kurt Scholz.

O-Töne vom Symposion können in Kürze unter www.katholisch.at/o-toene
heruntergeladen werden. (ende)
K200810519
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