- 20.11.2008, 10:31:40
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Marek: Unterschiedliche Formen von Diskriminierung bewusst machen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt "Leitfaden für einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch"
Wien (OTS/BMWA) - "Die Bekämpfung von Diskriminierung ist im Laufe
der Jahre sowohl auf internationaler und europäischer Ebene als auch
in Österreich zu einem Schwerpunkt der Politik geworden. Neben den
gesetzlichen Maßnahmen ist es wichtig, zur gesellschaftlichen
Sensibilisierung beizutragen und die unterschiedlichen Formen von
Diskriminierung bewusst zu machen. Dazu zählt auch Diskriminierung in
der Sprache", sagte Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretärin
Christine Marek anlässlich der Veröffentlichung des "Leitfadens für
einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch". In diesem Leitfaden
von Dr. Irmtraud Voglmayr (Autorin), der von der Generaldirektion
Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen
Kommission sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im
Rahmen des Programms PROGRESS unterstützt wird, werden einerseits der
diskriminierende Sprachgebrauch gegenüber unterschiedlichen
Personengruppen dargestellt und andererseits positive Anregungen
gegeben, um diskriminierenden Sprachgebrauch zu vermeiden.
"Ziel des Leitfadens ist es, aufmerksam zu machen und zu
sensibilisieren, damit nicht-diskriminierende Sprache alltäglich
wird. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sprachliche
Diskriminierung in Bezug auf die sechs Personengruppen bzw.
Diversity-Kategorien wie Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle
Orientierung, ethnische Zugehörigkeit sowie Religion und
Weltanschauung zu erkennen und für einen anderen sprachlichen Umgang
zu sensibilisieren", führte die Staatssekretärin weiter aus.
Klischeehafte Vorstellungen, Vorurteile, Belustigungen und
Verurteilungen würden im Hinblick auf junge und alte Menschen,
Menschen mit einer Behinderung, Frauen/Männer, Homosexuelle,
Migrant/innen sowie Menschen mit einer anderen religiösen
Zugehörigkeit in allen Lebenslagen und sozialen Umfeldern gemacht.
Dieser diskriminierende Sprachgebrauch finde in Alltagsgesprächen, in
den Medien, in Schulbüchern, am Arbeitsmarkt etc. statt und werde
bewusst oder unbewusst, reflektiert oder unreflektiert übernommen,
verwendet und weiter gegeben.
"Zum einen werden in diesem Leitfaden Bezeichnungen und
Beleidigungen aufgelistet sowie Negativbeispiele angeführt. Zum
anderen werden gewünschte Bezeichnungen und Formulierungen angegeben,
die eine nicht-diskriminierende Sprache ermöglichen", so Marek. Die
angeführten Beispiele seien öffentlichen Texten wie Zeitungen,
Fachliteratur, Handbüchern, Leitfäden etc. entnommen. Weiters finden
Beispiele, die von Vertreter/innen der Nicht-Regierungsorganisationen
als diskriminierend empfunden werden, eine besondere Berücksichtigung
in diesem Leitfaden. "Nicht-diskriminierende Sprache muss in
Eigenverantwortung im Alltag und im Berufs- und Privatleben
wahrgenommen und praktiziert werden. Das Motto dazu lautet: hinhören
statt weghören!", so Marek abschließend.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit unabhängig vom Geschlecht ist
bereits seit 1957 Inhalt des EG-Vertrags. In den 70er Jahren wurden
die ersten EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern
erlassen. 1999 trat Artikel 13 des EG-Vertrags in Kraft, der die EU
ermächtigt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus
Gründen des Geschlechts, der "Rasse", der ethnischen Herkunft, der
Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder
der sexuellen Orientierung zu setzen. Auf Grundlage der Artikel 13
und 141 des EG-Vertrags wurde eine Reihe von EU-Richtlinien erlassen.
Diese wurden schließlich in innerstaatlichen Gesetzen umgesetzt.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter
www.chancen-gleichheit.at.
Der Leitfaden wurde bereits an Sozialpartner, Landesregierungen,
NGOs und Unternehmensberatungen sowie Interessierte versandt. Er
steht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit unter www.bmwa.gv.at sowie unter www.chancen-gleichheit.at zum
kostenlosen Download zur Verfügung und ist bei der Sektion III des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erhältlich.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretariat: DI (FH) Lukas Pohl, Tel.: (01) 711 00-5838
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel.: (01) 711 00-5130
mailto: presseabteilung@bmwa.gv.at
Internet: http://www.bmwa.gv.at
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