- 11.11.2008, 13:52:02
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Mölzer: Anfechtung Vertrag von Lissabon durch die FPÖ
Verfassungsgericht weist selbsternannte Retter Österreichs wegen Formalmängeln zurück
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am vergangenen
Freitag zwei Anträge zur Anfechtung des EU-Reformvertrags von
Lissabon zurückgewiesen. Die Begründung der Entscheidung ist, dass
die Anträge aus formalen Gründen unzulässig seien. "Da der Vertrag
noch nicht in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, wurde er bis
dato auch noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese
Kundmachung ist allerdings eine Voraussetzung für eine Anfechtung
beim VfGH" so Mölzer.
Genau diese formaljuristischen Voraussetzungen sind auch der Grund,
warum eine von der FPÖ ausgearbeitete Individualbeschwerde an den
Verfassungsgerichtshof noch nicht eingebracht wurde. "Im Gegensatz zu
selbst ernannten Rettern Österreichs, hat die FPÖ die aktuelle
juristische Lage analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, mit der
Einbringung auf die Kundmachung zu warten. Mit dieser ist allerdings
nach letzten Informationen wohl nicht mehr vor Winter 2009 zu
rechnen. Dann erst werden die Iren die Gelegenheit haben, bei einer
zweiten Volksabstimmung ihr "Nein", das - geht es nach dem EU
Establishment - eigentlich als "Ja" gemeint war, revidieren zu
können" erläutert Mölzer.
Jede weitere Eingabe beim Verfassungsgerichtshof hat daher bis zur
Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten wenig Sinn und ist für die
Sache an sich eher kontraproduktiv. "Ich bin allerdings sicher, dass
der Tag kommen wird, an dem wir die Beschwerde einbringen werden, da
das Unions-Establishment aus dem "Nein" der Iren keinerlei Lehren
gezogen hat und weiterhin den Europäischen Völkern ihren Willen, in
Form des Vertrages von Lissabon, aufzwingen will" schließt Mölzer.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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