- 11.11.2008, 11:04:55
- /
- OTS0115 OTW0115
AK: Strafe für Aufzugskartell soll Wettbewerbsaufsicht zukommen
MieterInnen müssen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen
Wien (OTS) - Für die Stärkung der Wettbewerbsaufsicht in
Österreich sollte die verhängte Strafe des Obersten Gerichtshofes
(OGH) für das Aufzugskartell verwendet werden, fordert die AK. Denn
etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Strom, Gas oder
Mineralölprodukten mangelt es am Wettbewerb - es fehlt ein wirksames
Wettbewerbsmonitoring und Personal für einen schlagkräftigen
Wettbewerbsvollzug. Was den möglichen Schadenersatz für die
MieterInnen betrifft, so sind jetzt die großen Vermieter-Unternehmen
gefordert. Die AK verlangt, dass die MieterInnen das zu viel bezahlte
Geld zurückbekommen.
Der OGH hat nun die Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro gegen
führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller bestätigt. Das Urteil ist
rechtskräftig. Die gegen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und
Doppelmayr verhängten Geldbußen fließen jetzt in das Budget des
Finanzministers. Tyssen-Krupp blieb als Kronzeuge die Strafe erspart.
Die großen Vermieter, etwa Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften
oder die Immofinanz, haben die Verträge über die Herstellung und
Wartung von Aufzügen und Rolltreppen mit den nun abgestraften
Untenehmen abgeschlossen. Sie haben die Unterlagen, die für die Frage
des Schadenersatzes relevant sind. Die AK erwartet sich daher ein
rasches Handeln dieser Unternehmen. Überhöhte Beträge müssen
jedenfalls an die MieterInnen zurückbezahlt werden. Bei Verlängerung
von Lift-Wartungsverträgen sollten jedenfalls Alternativangebote
eingeholt werden, so die AK.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:doris.strecker@akwien.at wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






