• 06.11.2008, 13:39:04
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Städtebund zur geplanten Schließung von Postämtern

Wien (OTS) - "Das Postgesetz sieht vor, dass vor Schließung eines
Postamtes die betroffenen Gemeinden zeitgereicht informiert werden
müssen und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen gesucht werden
müssen mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten", ruft am Donnerstag
Städtebund-Generalsekretär Dr. Thomas Weninger Paragraf 4 des
Postgesetzes in Erinnerung.

Österreichs Städten und Gemeinden ist es immer um die Erbringung
des Universaldienstes der Post gegangen, stellt Weninger weiter klar.
Bereits 2005, anlässlich der Potgesetznovelle und der ersten großen
Schließungswelle, hat der Österreichische Städtebund drauf
hingewiesen, dass Österreichs Städte und Gemeinden bei
Postamtsschließungen kein rechtliches Mitsprachrecht haben und eher
wie Bittsteller behandelt werden. Die Postämterdiskussion 2008 führt
das Fehlen eines Mitspracherechts für die Kommunen wieder deutlich
vor Augen. Der Städtebund ruft diesbezüglich die im Postgesetz
vorgesehene "Veto-Möglichkeit" des Bundes in Erinnerung, wonach der
Bund Schließungen auch per Bescheid untersagen kann.

Der Österreichische Städtebund ist die kommunale
Interessenvertretung von 250 Städten und größeren Gemeinden.
(Schluss) wei

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Mag. Paul Weis
   Österreichischer Städtebund
   Telefon: 01 4000-89990
   Mobil: 0676 8118 89990
   E-Mail: paul.weis@staedtebund.gv.at
   www.staedtebund.gv.at/

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