• 06.11.2008, 12:17:35
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Lernen, Arbeiten, Alt werden. Leben ohne Barrieren.

Die Lebenshilfe Österreich präsentiert das Forderungspaket an die zukünftige Regierung und fordert soziale Barrierefreiheit für Menschen mit intellektueller Behinderung

Wien (OTS) - "Für die Regierungsverhandlungen geben wir den
Politikern und Politikerinnen einen klaren Auftrag mit auf den Weg:
Menschen mit intellektueller Behinderung brauchen Gesetze, die ihnen
die aktive und völlig gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
ermöglichen. Eine Garantie für ein barrierefreies Leben über die
ganze Lebensspanne hinweg", appelliert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber,
Präsident der Lebenshilfe Österreich in der heutigen Pressekonferenz
und stellt fest "Wir beginnen dabei nicht mit der Stunde null,
sondern beabsichtigen den Weg der letzten Jahre zügig fortzusetzen.
Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist Solidarität für eine
besonders unterstützungswürdigen Gruppe von Menschen bedeutsam."

Soziale Barrieren abbauen

Die Lebenshilfe Österreich fordert von der zukünftigen Regierung
soziale Barrierefreiheit für das Leben von Menschen mit
intellektueller Behinderung und nennt drei Punkte: aktive Teilhabe an
Bildung und Arbeit, Absicherung und Wahlmöglichkeiten im Alter und
Abschaffung der Eugenischen Indikation, der straffreien Abtreibung
bis unmittelbar vor der Geburt bei Verdacht auf intellektuelle
Behinderung. Soziale Barrierefreiheit bedeutet, dass Rechtsansprüche
im österreichischen Gesetz so gestaltet werden, dass sie für jeden
Menschen unabhängig von einer Behinderung uneingeschränkt gelten.

Ersatzlose Streichung der Eugenischen Indikation

Soziale Barriere Nummer Eins ist die straffreie Abtreibung
unmittelbar bis vor der Geburt bei Verdacht auf eine so genannte
geistige Behinderung (§ 97, Abs 1 Z 2 Strafgesetzbuch). Die
Lebenshilfe Österreich stellt hier ganz klar eine Diskriminierung von
Föten mit Behinderung fest und verlangt die Streichung der
Eugenischen Indikation aus dem Strafgesetzbuch. Weber: "Hier geht es
um ein grundsätzliches Bekenntnis zum Leben mit Behinderung. Der
Gesetzgeber ist gefordert, den finanziellen und gesellschaftlichen
Druck von den Eltern zu nehmen, die sich für ein Kind mit Behinderung
entscheiden." Entscheidend ist eine umfassendes Unterstützungsnetz
aufzubauen, das kompetente Beratung begleitend zur Schwangerschaft
und vor und nach der Geburt anbietet.

Weg frei für eine aktive Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben

Der Bildungsstopp für Jugendliche mit Behinderung ab der achten
Schulstufe ist eine soziale Hürde sondergleichen. "Menschen mit
Behinderung müssen per Gesetz die Möglichkeit für eine
Bildungslaufbahn bis zu ihrem 18. Lebensjahr bekommen, wie sie auch
für alle anderen offen steht. Das beinhaltet Kindergarten, Hort und
allgemeine Schule bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe," fordert Mag.
Albert Brandstätter, Geschäftsführer der Lebenshilfe Österreich und
verweist auf die Vorteile des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit
und ohne Behinderung, wie sie beispielsweise in der Steiermark seit
Jahren vorliegen.

In der Arbeit erleben Menschen mit intellektueller Behinderung
erhebliche Nachteile, weil sie nicht eigenständig sozialversichert
sind. Ihre Tätigkeit in Werkstätten gilt nicht als Erwerbsarbeit und
ist daher auch nicht an eine Unfallversicherung gebunden.
Brandstätter dazu: "Die Leistungen der Menschen in den Werkstätten
werden derzeit nicht honoriert. Erster Schritt muss sein, sie in die
gesetzliche Unfallversicherung ein zu binden. In einem zweiten
Schritt stellen wir uns die Entwicklung eines Modells vor, das eine
größere Durchlässigkeit zum Arbeitsmarkt und die Einbeziehung in die
Sozialversicherung zum Ziel hat."

Absicherung und Wahlmöglichkeiten im Alter

"Für mich ist wichtig, dass ich im Alter genügend Geld zum Leben
habe. In den Gesetzen soll geschrieben stehen, dass behinderte
Menschen auch im Alter ausreichend versichert sind und eine Pension
bekommen." Heide Tomacek, Vertreterin der Menschen mit Behinderungen
in der Lebenshilfe Wien weiß, wovon sie spricht. Um ihren Lebensabend
in Würde und Sicherheit verbringen zu können, braucht sie einen
gesetzlichen Anspruch auf Pflichtleistungen und Wahlmöglichkeiten.
"Ich möchte selbst bestimmen können, ob ich in meiner eigenen Wohnung
alt werden will oder in einer Wohngemeinschaft. Nur wenn wir wählen
können, können wir selbst bestimmt leben."

Behinderung als gesellschaftliches Thema

"Von der zukünftigen Regierung verlangen wir, dass sie Gesetze
beschließt, die intellektuelle Behinderung zum gesellschaftlichen
Thema macht. In Sinne, dass sich Menschen mit Behinderungen
selbstverständlich und selbst bestimmt über die ganze Lebensspanne
hinweg in unserer Gesellschaft bewegen können," gibt Univ.-Prof. Dr.
Germain Weber den Weg für eine selbstbewusste Generation von Menschen
mit intellektueller Behinderung vor.

UN-Konvention stellt die rechtlichen Weichen

Das erste Gesetz, das diesen hohen Ansprüchen gerecht wird, ist
die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die
UN-Konvention ist seit 26. Oktober in Österreich in Kraft. Jetzt ist
es höchste Zeit, diese Vorgaben ins österreichische Gesetz zu
integrieren. Es geht darum, dass Barrieren aller Art abgeschafft
werden und dass Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf
Unterstützung haben, wenn sie sie brauchen.

Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Eva Schrammel, Lebenshilfe Österreich
schrammel@lebenshilfe.at, Tel. 01 812 26 42 79, Mobil 0664/8372448

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