• 04.11.2008, 17:40:10
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  • OTS0291 OTW0291

WAG-Konzession der "AvW Invest AG" erloschen. Alle Kundengeschäfte abgewickelt. Regierungskommissär abberufen.

AvW Invest AG darf keine konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen mehr erbringen

Wien (OTS) - Mit Feststellungsbescheid der
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vom 4. November 2008 ist die vom
Vorstand der AvW Invest AG am 24. Oktober 2008 zurückgelegte
Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007)
erloschen. Zuvor wurden unter Aufsicht des von der FMA eingesetzten
Regierungskommissärs DDr. Martin Wagner alle Kundenbeziehungen der
AvW Invest AG im von der FMA konzessionierten Geschäftsbereich
abgewickelt. Die AvW Invest AG darf daher mit dem Erlöschen der
Konzession folgende Wertpapierdienstleistungen nicht mehr erbringen:
Anlageberatung, Portfolioverwaltung, sowie Annahme und Übermittlung
von Aufträgen. Auch die Berechtigung, zur Erbringung der genannten
Dienstleistungen Finanzdienstleistungsassistenten heranzuziehen, ist
vom Erlöschen der Konzession umfasst.

Zugleich wurde der dem Vorstand der AvW Invest AG beigestellte
Regierungskommissär DDr. Martin Wagner in dieser Funktion wieder
abberufen.

Die nicht konzessionspflichtigen Geschäftsfelder der AvW Invest AG
sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Weiters sind von den
Maßnahmen der FMA auch alle anderen Bereiche der AvW-Gruppe,
insbesondere die Geschäfte der "AvW Gruppe AG" (sie ist zu 74,9% an
der AvW Invest AG beteiligt) und die von ihr emittierten
AvW-Genußscheine, nicht betroffen, da die AvW Invest AG das einzige
von der FMA beaufsichtigte Unternehmen innerhalb der Gruppe
darstellt.

Rückfragehinweis:
für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: ++43/(0)1/24959 - 5106
Tel.: ++43/(0676)/88249516

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