• 04.11.2008, 09:20:06
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  • OTS0043 OTW0043

Verordnungsentwurf der Wiener Landesregierung

Wien (OTS) - Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden
Verordnungsentwurf ausgearbeitet: Entwurf einer Verordnung der Wiener
Landesregierung mit der die Verordnung über die Beurteilung des
Pflegebedarfes nach dem Wiener Pflegegeldgesetz, der Pensionsordnung
1995 und dem Unfallfürsorgegesetz 1967 (Einstufungsverordnung zum
Wiener Pflegegeldgesetz, zur Pensionsordnung 1995 und zum
Unfallfürsorgegesetz 1967 - EinstV) geändert wird.****

Der Entwurf mit Erläuternden Bemerkungen und
Textgegenüberstellung ist im Internet auf der Seite
www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit
von 31. Oktober 2008 bis 21. November 2008 zur öffentlichen Einsicht
auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Verordnungsentwurf können Stellungnahmen an folgende
E-Mail-Adresse gesendet werden: post-sre@ma40.wien.gv.at oder
schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
Sofern die Veröffentlichung nicht untersagt wird, werden einlangende
Stellungnahmen im Internet veröffentlicht. (Schluss) red

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Diensthabender Redakteur
Telefon: 01 4000-81081

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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