- 07.10.2008, 12:50:11
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Erleichterungen für KMU im Gesellschaftsrecht dringend notwendig
WKÖ-Veranstaltung "Gesellschaftsrecht quo vadis? Pro und Kontra Europäische Privatgesellschaft"
Wien (PWK737) - "Die Einführung eines europaweiten Rechtsstatuts
für kleine Gesellschaften als Teil der Förderungen der kleinen und
mittleren Unternehmen ist jedenfalls zu begrüßen", betont heute,
Dienstag, Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung
der Wirtschaftskammer Österreich, anlässlich des von der WKÖ
veranstalteten Symposiums "Gesellschaftsrecht quo vadis? Pro und
Kontra Europäische Privatgesellschaft".
Die Universitätsprofessoren Susanne Kalss (Wirtschaftsuniversität
Wien), Christoph Teichmann (Universität Würzburg) und Heinz Krejci
(Universität Wien) diskutierten in den Räumen des Österreichischen
Genossenschaftsverbandes den von der Europäischen Kommission
vorgelegten Verordnungsentwurf für eine Europäische
Privatgesellschaft (EPG).
Mit der EPG soll eine europäische Rechtsform geschaffen werden,
die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Erleichterung ihrer
Niederlassung und Tätigkeit im Binnenmarkt erhöhen soll. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen sollen EU-weit weitgehend
vereinheitlicht werden. Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen
an der britischen Ltd. mit einem Mindestkapital von einem Euro.
Während durch die Vortragenden teils die sehr weitgehende liberale
Einstellung des Entwurfs begrüßt wurde, wurde andererseits auch
darauf hingewiesen, dass gewisse Mindesterfordernisse zum Schutze
aller erforderlich seien (wie z.B. ein Mindestkapital von 10.000
Euro).
"Der vorgelegte Verordnungsentwurf bedarf einiger Verbesserungen.
Damit die österreichische GmbH zu einer künftigen neuen Rechtsform
einer EPG konkurrenzfähig bleibt, ist auch eine rasche und umfassende
Reform des österreichischen GmbH-Rechts, insbesondere eine Senkung
des Mindeststammkapitals, eine Hinterfragung der Notariatsaktspflicht
sowie der Veröffentlichungspflichten, unumgänglich! Ziel muss aber
eine entsprechende Ausgestaltung gerade im Hinblick auf ein
Mindestkapital von 10.000 Euro sein. Eine Umsetzung 1:1 analog der
britischen Ltd. lehnen auch wir ab!" meint Schön abschließend. (us)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Rechtspolitik
Dr. Artur Schuschnigg
Tel: +43 (0)5 90 900 4014
Email: artur.schuschnigg@wko.at
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