• 03.10.2008, 10:05:13
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  • OTS0067 OTW0067

Richtigstellung: Land Kärnten in zwei von drei "Abschieb"fällen verurteilt

Dritter Fall wegen Unzuständigkeit nicht behandelt

Wien (OTS) - Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch stellt
Aussagen von Stefan Petzner, dem Sprecher von Kärntens
Landeshauptmann Jörg Haider richtig, wonach "die im Jänner
abgeschobenen AsylwerberInnen beim UVS abgeblitzt" seien. SOS
Mitmensch-Vorsitzende Nadja Lorenz, die die drei im Jänner
"ausgewiesenen" tschetschenischen Familien vor dem Unabhängigen
Verwaltungssenat Kärnten vertreten hat: "Bei zwei von drei Familien
hat der UVS die Amtshandlung als rechtswidrig erkannt, weil das Land
Kärnten massivst und unverhältnismässig in Grundrechte der Familien
eingegriffen habe. In dem nun vorliegenden Fall hat der UVS keine
Entscheidung über die Rechtmässigkeit der Amtshandlung getroffen,
sondern lediglich seine Zuständigkeit verneint." Grund dafür sei,
dass es der Senat in diesem Fall als nicht erwiesen erachtet, dass
die Amtshandlung eine Maßnahme der behördlichen Zwangsgewalt
darstellt. Das Gericht geht davon aus, die die TschetschenInnen das
Land freiwillig verlassen haben.

Lorenz wird gegen das dritte Urteil "selbstverständlich" vorgehen
und eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof richten. Es sei
völlig klar, dass auch die dritte Familie Kärnten nicht freiwillig
verlassen habe.

Rückfragehinweis:
SOS MITMENSCH
Philipp Sonderegger, Sprecher

mobil    +43(664) 450 59 60
   email    [email protected]
   web      sosmitmensch.at

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