• 19.09.2008, 13:17:02
  • /
  • OTS0249 OTW0249

Kukacka will Überarbeitung der Verfahrensordnung

ÖVP-Fraktionsführer nennt acht Empfehlungen für künftige Untersuchungsausschüsse

Wien (ÖVP-PK) - Handlungsbedarf aufgrund der Erkenntnisse des
gestern zu Ende gegangenen Untersuchungsausschusses ortete heute,
Freitag, der ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss Mag.
Helmut Kukacka in einer Pressekonferenz. "Die Verfahrensordnung
reicht nicht aus, um ein rechtlich einwandfreies Verfahren, in dem
auch die individuellen Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz
entsprechend gewahrt bleiben, zu gewährleisten." In der nächsten
Legislaturperiode sollte man sich daher mit der Verfahrensordnung
beschäftigen, gab Kukacka acht Empfehlungen dazu ab. ****

Hier die Empfehlungen im Einzelnen:

- Im Interesse einer Objektivierung und stärkeren Entpolitisierung
des Verfahrens von Untersuchungsausschüssen empfiehlt sich, dass der
Vorsitz durch einen unabhängigen Richter geführt wird. Die Qualität
der Ausschussarbeit könne dadurch gehoben werden, insbesondere durch
eine sachlichere und zielorientiertere Befragung.

- Öffentlichkeit des Ausschusses: Wenig zielführend scheint dem
ÖVP-Abgeordneten der Vorschlag, dass in den U-Ausschüssen auch
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen
zulässig sein sollen: "Uns geht es dabei darum, dass in den
Untersuchungsausschüssen ein entsprechender Persönlichkeitsschutz
gewährleistet sein muss - vor allem für Zeugen und
Auskunftspersonen." Denn die Verfahrensordnung sei dem gerichtlichen
Verfahren nachgebildet. Auch bei Gerichtsverhandlungen seien
Fernseh-, Hörfunk- und Filmaufnahmen nicht erlaubt. Fernsehaufnahmen
würden die Tendenz zur medialen Inszenierung und zu einem
Schauprozess fördern. Darüber hinaus könnten sich auch
Auskunftspersonen und Zeugen dadurch eingeschüchtert fühlen.

- Es sollte eine Klarstellung des Umfangs der Aktenvorlage getroffen
werden, wobei die rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten
des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung zu beachten seien.
Allenfalls könnte sich Kukacka auch eine beratende unabhängige
Schlichtungsstelle vorstellen, die angerufen werden kann, wenn durch
die Vorlage von Akten der Datenschutz oder andere Grundrechte
verletzt werden könnten.

- Die Rolle des Verfahrensanwaltes soll im Interesse des
Rechtsschutzes von Auskunftspersonen gestärkt werden. Der
Verfahrensanwalt sollte darüber hinaus auch von einzelnen
Abgeordneten zur Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen angerufen
werden können.

- Schaffung von Regelungen, die klarstellen, unter welchen
Voraussetzungen Mails in persönlichen Mailkonten von Mitarbeitern der
Ministerien dem Untersuchungsausschuss vorzulegen sind, um einen
Rechtsstreit zu verhindern.

- Ferner erscheint Kukacka eine bessere Abgrenzung von politischer
Willensbildung und Geschäftsführung der Bundesregierung erforderlich,
zumal in Kabinetten von Bundesministerien neben Verwaltungsakten auch
politische Entscheidungen getroffen werden müssen, hob Kukacka u.a.
die Vorbereitung von Pressekonferenzen oder politischen
Veranstaltungen hervor. Er wies zudem darauf hin, dass Kabinette
sowohl Verwaltungsaufgaben als auch politische Aufgaben erledigen.
Nach dem Gutachten von Prof. Raschauer gehörten diese politischen
Aufgaben aber nicht zur Kontrollbefugnis des Parlaments. Eine Klärung
dieses Zusammenhangs sei daher nötig.

- Berücksichtigt werden sollten die von Adamovich im Rahmen der
Kampusch-Kommission abgegebenen Empfehlung betreffend die Transparenz
im Umgang mit Weisungen von Ministerkabinetten. Kabinettsmitglieder
hätten kein Weisungsrecht. Diese könnten nur im Auftrag des
Bundesministers erteilt werden. Es sei daher im Einzelfall klar zu
stellen, ob es sich bei konkreten Aufträgen vom Kabinett an einen
Beamten um eine Weisung des Ministers handelt oder nicht.

- Beweisanträge - insbesondere um Aktenvorlagen - sollten begründet
werden, um der ersuchten Behörde die Möglichkeit zu einer
vernünftigen Aktenauswahl zu geben. Damit soll verhindert werden,
dass Akten angefordert werden, die dem Datenschutz oder dem
Steuergeheimnis unterliegen, aber vom Untersuchungsausschuss zur
Beweisführung gar nicht benötigt werden.

Nach Meinung von Kukacka seien diese Empfehlungen rasch umzusetzen,
um bei künftigen Untersuchungsausschüssen die politische
Verantwortung objektiv und fair prüfen zu können. "Man sollte einen
Untersuchungsausschuss nicht zu einem parteipolitischen
Kampfinstrument machen", schloss der Abgeordnete.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel