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"Schwarze Löcher und schwarze Listen im Völkerrecht"

Erste gemeinsame Debatte über den Rechtsschutz für Terrorverdächtige

Wien (OTS) - Darf man Terrorverdächtige einfach ohne Verfahren jahrelang einsperren? Darf man mögliche Terroristen auf Verdacht erschießen? Gelten Menschenrechte auch für Terroristen? Was passiert mit Zivilisten, die sich in Kampfhandlungen einmischen? Wie kann man sich dagegen wehren, wenn man von der UNO auf eine "Schwarze Liste" gesetzt und enteignet wird?

Mit diesen und ähnlichen völkerrechtlichen Fragen beschäftigte sich ein Seminar zum Thema "Ein rechtliches schwarzes Loch?", gemeinsam veranstaltet vom Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) und vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Experten des Außenministeriums, des Roten Kreuzes, des EU-Ratssekretariats, des US-Department of State und der Universität Salzburg diskutierten vor zahlreichem Fachpublikum erstmals gemeinsam diese und andere aktuelle Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschrechte. Die Haltung der USA wurde erstmals in Österreich von einer Expertin eines Washingtoner Think Tanks direkt erläutert.

Die teilweise kontroversielle Diskussion führte zu dem Ergebnis, dass es "rechtliche schwarze Löcher" beim Schutz der Rechte des Einzelnen nicht geben darf - auch nicht dann, wenn es dabei um den Kampf gegen menschenverachtenden Terrorismus geht.

"Würden wir im Kampf gegen den Terror die Rechte und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger aufweichen, dann hätten die Terroristen ihr Ziel schon erreicht", sagen Botschafter Ferdinand Trauttmansdorff vom Außenministerium und Bernhard Schneider vom ÖRK.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Andrea Winter
ÖRK-Pressestelle
Tel.: 01/58900-153
Mobil: 0664 / 823 48 54
E-Mail: www.roteskreuz.at

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und internationale Angelegenheiten
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Fax: ++43 (0) 50 1159-213
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