Tauschitz: Nachträgliche Nichtigerklärung verhindern
Kabeg-Aufsichtsratssitzung: Formalfehler könnte Mandl 700.000 Euro Abfertigung bringen.
Klagenfurt (OTS) - "Es liegen mir zwei unabhängige rechtliche Stellungnahmen vor, die bestätigen, dass für die heutige Aufsichtsratssitzung formal falsch eingeladen wurde. Wenn diese Gutachten Recht behalten, hätte das zur Folge, dass Mandl Ansprüche auf seine Abfertigung geltend machen könnte weil bei seiner Abberufung Formalfehler gemacht wurden", berichtet VP-Clubobmann Stephan Tauschitz.
Um dies zu verhindern, müsse bevor die eingeladene 21. Aufsichtsratssitzung stattfinden könne, die 20. Sitzung abgehalten und geschlossen werden. Das Faktum, dass es sich bei der heutigen Sitzung um eine verlangte Sitzung handle, ändere nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit, die unterbrochene Sitzung vor der verlangten Sitzung durchzuführen, so Tauschitz.
Die ÖVP halte daher die ordnungsgemäße Abhaltung der 20. Sitzung mit allen darin enthaltenen Punkten, inklusive dem Punkt "Konsequenzen für den Vorstand" für unbedingt notwendig. Die unterbrochene 20. Sitzung habe auf alle Fälle vor der 21. Sitzung statt zu finden. In dieser 20. Sitzung sei Professor Mandl abzuberufen und fristlos zu entlassen.
"Die Tragweite und die möglichen Konsequenzen der heutigen Aufsichtsratssitzung sind so weit reichend, dass eine nachträgliche Nichtigerklärung politisch wie finanziell katastrophale Auswirkungen hätte. Ich bin nicht bereit, 700.000 Euro Steuergeld auf Grund von Formalfehlern dem Herrn Mandl in den Rachen zu werfen. Wir fordern eine Klärung vor Eingehen in die Sitzung", so Tauschitz abschließend.
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