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Industrieobmann Welser: Abgabenrechtliche Sonderregelung für erfolgsabhängige Einmalzahlung ist der Schlüssel für eine leichtere Einigung bei der heurigen Metalllohnrunde

Aufgrund starker Differenz zwischen Brutto- und Nettolöhnen ist Befreiung von Steuern und Abgaben für Einmalzahlung schon vor 2010 wirtschafts- und sozialpolitisch sinnvoll

Wien (PWK 673) - "Schon im Vorjahr haben wir eine Abgabenbefreiung der kollektivvertraglichen erfolgsabhängigen Einmalzahlung als Erfolgsbeteiligung, die sich wegen des Nettoeffekts auf die Kaufkraft der ArbeitnehmerInnen sehr positiv ausgewirkt hätte, verlangt. Leider wurde dies mit der entsprechenden Auswirkung auf die ArbeitnehmerInnen nicht umgesetzt", erinnert Wolfgang Welser, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich, an wiederholte Versuche der Arbeitgeber, die Verbesserung von Nettoeffekten von Lohnerhöhungen zu unterstützen. "Heuer ist auch angesichts der Inflationsrate das Thema Nettoeinkommen wieder in aller Munde und wir sehen deutlich eine schwächere Industrieentwicklung vor uns. Dies bedeutet, dass wir sehr vorsichtig bei zukunftswirksamen Aufwendungen sein müssen, womit die Erfolgsbeteiligung einen ganz wesentlichen Stellenwert als Schlüssel für die Einigung bei Lohnverhandlungen bekommen wird", spricht sich Welser für eine Sonderregelung bei Steuern und Abgaben für eine erfolgsabhängige Einmalprämie aus.

Eine erfolgsabhängige Einmalzahlung, durch Kollektivvertrag vorgesehen, sollte allenfalls bis zu einer bestimmten Obergrenze pro Jahr lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Da solche Sonderzahlungen nicht generell vorkommen, wird auch der Einnahmenausfall überschaubar. "Eine Einmalzahlung sollte für alle betraglich gleich hoch sein, womit der Nettoeffekt bei niedrigen Einkommen entsprechend höher ist. Weiters würde sich die Steuerstruktur damit nicht verändern und ausreichend Raum für eine Tarifreform bleiben. Wir glauben, dass damit einfach und sozial viel treffsicherer als mit einer Halbierung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel auf den vorübergehenden Anstieg der Inflation reagiert werden könnte", gibt Welser zu bedenken, "die Arbeitgeber allein zu belasten, die ja noch sehr hohe Lohnnebenkosten tragen müssen, ist wirtschaftspolitisch völlig unzumutbar." (us)

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