ÖGB-Csörgits zu Teilzeitarbeit: Die Armutsfalle droht spätestens in der Pension
Maßnahmen notwendig, damit Vollzeitarbeit und Kinder vereinbar werden
Wien (ÖGB) - Bei der heute von AMS, WKÖ und IV propagierten Teilzeitarbeit gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob sie freiwillig oder unfreiwillig erfolgt. "Es wird schon so sein, dass viele ArbeitnehmerInnen gerne ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, wenn sie sich das leisten können", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits, "denen stehen aber viele, vor allem Frauen, gegenüber die eigentlich Vollzeit arbeiten möchten, um finanziell über die Runden zu kommen. Oft bietet die Wirtschaft ihnen nur schlecht bezahlte Teilzeitjobs an. Auch schlechte Rahmenbedingungen wie fehlende oder nicht ganztägig zur Verfügung stehende Kinderbetreuungsplätze, sind Gründe dafür dass Frauen Teilzeit arbeiten müssen."++++
Teilzeitarbeit bringt auch Langzeitrisken mit sich, warnt Csörgits. Denn ein 15-Stunden-Job, der jetzt vielleicht gerade noch reicht zum Überleben, führt auch zu massiv reduzierten Pensionsansprüchen. "Oft schnappt die Armutsfalle erst zu, wenn Frauen nach vielen Jahren Teilzeitarbeit in Pension gehen", so Csörgits.
Csörgits verweist auf die neu geschaffenen Zuschläge, die Teilzeitbeschäftigte - nach einem Gesetzesbeschluss aufgrund einer Sozialpartner-Einigung - bekommen, wenn sie Mehrstunden machen: "Das ist ein Anreiz für Unternehmen, wieder mehr Vollzeitarbeitsplätze anzubieten." Als weitere Maßnahmen fordern die ÖGB-Frauen:
+ Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, auch in Kleinbetrieben
+ Flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuungsangebote
+ Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Kinderbetreuung, z. B. durch ein "Papa-Monat"(fk)
ÖGB, 16. September 2008 Nr. 506
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