AK: Wettbewerbsrecht braucht Maßnahmen gegen Teuerung
Wien (OTS) - "Der Vorschlag von Minister Bartenstein ist kein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Teuerung. Die Verfahren werden langwieriger und komplizierter", sagt AK Direktor Werner Muhm. Konkrete Maßnahmen gegen die Teuerung fehlen im Entwurf zur Gänze. Statt wie bisher zwei Instanzen, sind für das kartellgerichtliche Verfahren künftig drei Instanzen vorgesehen. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird als zusätzliche Entscheidungsinstanz eingerichtet. "Kartellverfahren und Verfahren gegen Marktmachtmissbrauch werden damit noch länger dauern. Außerdem ist vollkommen unklar, wie mit der Doppelgleisigkeit von Behörde und Gericht und den unterschiedlichen Verfahrensordnungen umzugehen ist", so Muhm. Der Vorschlag ist auch demokratiepolitisch bedenklich, da es der Bundeswettbewerbsbehörde laut Entwurf zukommen würde, Verfahren aufzugreifen, zu ermitteln und auch selbst zu entscheiden. "Diese Allmacht ist aus rechtsstaatlichen Gründen äußerst bedenklich", so Muhm.
"Im Entwurf fehlen wichtige Maßnahmen gegen die Teuerung wie etwa die Beweislastumkehr, durch die Marktmissbrauch besser bekämpft werden kann und der Aufbau eines effizienten Wettbewerbsmonitoring als Instrument nachhaltiger Wettbewerbspolitik" sagt Muhm. Durch die Abschaffung des Bundeskartellanwaltes wird auch nicht ein Mehr an Wettbewerbskontrolle geschaffen. "Bartenstein hat bis jetzt nichts gegen die Teuerung getan. Stattdessen schlägt er nun eine Machterweiterung in seinem Kompetenzbereich vor. Gegen die Teuerung wird das nicht helfen - im Gegenteil", so Muhm.
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