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KABEG: Anschaffung Computer-Tomograph durch LKH Klagenfurt

Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz

Klagenfurt (OTS) - Das Bundesvergabegesetz (BVergG) bietet für Auftragsvergaben eine gesetzliche Grundlage für das Vergabeverfahren und schafft gleichzeitig vergabespezifische Rechtsschutzeinrichtungen. Ausschreibungen sind am BVergG zu orientieren, die Prüfung der Angebote und die Zuschlagserteilung hat in Vollziehung dieses Gesetzes zu erfolgen. Aus diesem Gesetz ergeben sich vor allem die Auftragnehmer Rechte und auf seiner Grundlage beruhen wesentliche Rechtsschutzeinrichtungen. Damit ist das Bundesvergabegesetz (BVergG) eines der wichtigsten Wirtschaftsgesetze Österreichs überhaupt.

Nach dem BVergG musste für die CT-Anschaffung eine Ausschreibung erfolgen. Ausschreibungen für Computer-Tomographen (CT) und andere medizinische Geräte werden in Österreich ebenso wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Im Vergabeverfahren ist zu klären, welche Anbieter einen den Anforderungen entsprechenden CT liefern können. Welcher Anbieter das technisch und wirtschaftlich beste Angebot legt bzw. hat, stellt sich im Wettbewerb der Anbieter in einem fairen und gesetzmäßigen Vergabeverfahren heraus. Der Auftraggeber darf nicht im Vorfeld die Entscheidung für ein bestimmtes Gerät eines bestimmten Anbieters treffen und darf nicht auf eine Ausschreibung verzichten. Für EU-weite Ausschreibungen österreichischer Auftraggeber in den Jahren 2007 und 2008 im Zusammenhang mit CT-Anschaffungen gibt es mehrere Beispielfälle.

Rückfragen & Kontakt:

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG
Anstalt öffentlichen Rechts
St. Veiter Straße 34; A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Sabine Klösch
sabine.kloesch@kabeg.at
Tel.: +43 (0) 463/55 212 - 50001
Fax: +43 (0) 463/55212 - 50009

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