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Darmann: Kriminalstatistik bei Jugendlichen durch Diversion verfälscht

Weniger Verurteilungen bedeuten nicht weniger Delikte

Wien (OTS) - Die Meldung, wonach die Jugendkriminalität rückläufig ist, ist lediglich "eine beschönigende Interpretation des schwarzen Innenministeriums", meinte BZÖ-Justiz- und Jugendsprecher Abg. Mag. Gernot Darmann zu den neu veröffentlichten Zahlen. Der Grund: Durch die Inanspruchnahme einer Diversion werden weniger straffällige Jugendliche tatsächlich verurteilt. Diversion statt Haftstrafe ist für Darmann ein ausgesprochen sinnvolles Mittel, dennoch "müsse es für besonders verwerfliche Taten bei entsprechender Reife des Jugendlichen auch harte strafrechtliche Konsequenzen geben", so Darmann mit besonderem Blick auf die steigende Gewaltbereitschaft von Jugendlichen zulasten Jugendlicher.

Jugendliche, die das Angebot der Diversion annehmen, scheinen in der Verurteilungsstatistik nicht auf. "Deshalb ist diese schwarze Interpretation durch die rosarote Brille ein Selbstbelügen sondergleichen. Man müsse das Problem gerade im Sinne der Jugend anpacken und nicht den Rückgang bei den Verurteilungen als einen Rückgang der Kriminalität verkaufen", meint Darmann.
Auch wenn der Großteil der Jugend seine Zeit sinnvoll und rechtskonform zu nutzen weiß, stellt die steigende Anzahl straffälliger Jugendlicher ein nicht zu vernachlässigendes Problem dar. "Diese eigenartige Interpretation des Zahlenmateriales durch das Innenministerium so kurz vor der Wahl ist nicht nur besonders durchsichtig sondern aufgrund der Problemverharmlosung gefährlich für jene Kräfte, die sich der Problembehebung annehmen sollen", so Darmann.

Gleichzeitig erneuerte Darmann die BZÖ-Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Dafür gibt es laut Darmann einen ganz logischen Grund. "Die heutigen Jugendlichen werden überwiegend früher reif und sind sich ihrer Handlungen durchwegs bewusst", erklärt Darmann. "Es ist nötig ihnen vor Augen zu führen, dass eine strafbare Handlung kein Spaß ist. Straffälligen Jugendlichen gehört auch vor dem 14. Lebensjahr eine Konsequenz ihres Handelns aufgezeigt, um sie rechtzeitig aus der kriminellen Negativspirale heraus zu bekommen. Selbstverständlich sollen im Jugendstrafrecht enthaltene Betreuungsmaßnahmen, wie etwa Diversion, Schuldspruch ohne Strafe oder Sozialarbeit zur Anwendung gelangen. Darmann: "Das ist aber nur möglich, wenn vorher eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben ist." Im Einzelfall muss dabei auf die persönliche Reife des Jugendlichen bedacht genommen werden.

Den selbsternannten Jugendschützern linker Parteizentralen richtet Darmann aus, dass es ihm "als Jugendsprecher des BZÖ allemal lieber ist, einen Jugendlichen rechtzeitig vor einer Strizzi-Karriere zu bewahren und dafür seinen Groll auf sich zu nehmen, als die "Gutmenschenleier" anzuwerfen und auf die Selbsterkenntnis der betroffenen Jugendlichen zu hoffen".

Gefängnisstrafen seien nicht zielführend. Allerdings müssen die Strafen auch einen erzieherischen Wert haben, denn "wer sich selbst außerhalb unserer Gesellschaft stellt, muss dieser auch wieder etwas zurückgeben", ist Darmann überzeugt. Straffällig gewordene Jugendliche sollten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Gleichzeitig müssen laut Darmann die überwiegend friedlichen Jugendlichen, die sich an die Gesetze halten, vor gewaltbereiten Altersgenossen geschützt werden.

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