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BZÖ-Strutz: So funktioniert das Kärntner Schulstartgeld

Klagenfurt (OTS) - Auf Grund der Teuerungswelle sind zum
Schulstart viele Familien besonders belastet. Daher fordert das BZÖ die bundesweite Einführung des Schulstartgeldes nach Kärntner Vorbild.
Nachstehend wird zur Information für die Medien das Kärntner Modell des Schulstartgeldes dargestellt:
Das Schulstartgeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Kärnten. Anspruchberechtigt sind alle Obsorgeberechtigten aller Kärntner Schüler, die in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben und der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, auch wenn diese in einem anderen Bundesland die Schule besuchen. Die Schuldbedarfsförderung beträgt für das Schuljahr 2008/09 pro schulpflichtigem Kind 74 Euro.

Abgewickelt wird die Förderung folgendermaßen: Die Anträge werden über die Schulen an die Schüler verteilt oder man wendet sich an die Kärntner Landesregierung, um diese Anträge zu erhalten. Der Anspruchsberechtigte hat den Antrag auszufüllen und zu unterschreiben. Mit der Unterschrift versichert der Anspruchsberechtigte, dass die Schulbedarfsförderung nur für den Bedarf an Unterrichtsmittel (Schultasche, Hefte, Stifte, Bekleidung, Schuhe, Schulsportutensilien usw.) verwendet wird. Der Antrag wird an die Servicestelle des Landes Kärnten retourniert und nach einer Überprüfung werden pro schulpflichtigem Kind zwei Gutscheine jeweils in der Höhe von 37 Euro versendet. Die Erziehungsberechtigen lösen dann die Gutscheine in den Kärntner Handelsbetrieben ein. Die Handelsbetriebe schicken die eingelösten und unterschriebenen Gutscheine an die Landesregierung. Diese weist das Geld an den jeweiligen Betrieb an.

In Kärnten haben rund 52.000 Schüler einen Anspruch auf das Schulstartgeld. Für das vergangene Schuljahr 2007/2008 wurden in Kärnten übrigens 102.853 Gutscheine im Gesamtwert von 3.805.561 Euro auszahlt.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

BZÖ Kärnten Landtagsklub
Tel. 0463/ 51 32 72

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