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Stolz auf den neuen Reisepass

Wien (OTS) - Ganz stolz sind sie, wenn sie zur Behörde, zum Passservice bei einem der 19 Magistratischen Bezirksämter, kommen und dort für ihren Reisepass unterschreiben dürfen. Was für viele Erwachsene selbstverständlich ist, ist für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe oft ein Erlebnis - für die Kinder nämlich, die ihren Passantrag selbst unterschreiben...

Dr. Irene Krasa-Oppolzer, Leiterin des MBAs für den 4. und 5. Bezirk, schildert: "Wenn Kinder einen Pass brauchen, ist das meist der erste persönliche Besuch eines Jungbürgers bei einer 'Behörde', nämlich des Passamtes, und das ist beeindruckend! Und dann darf man noch selbst unterschreiben! Das ist wahrscheinlich die erste 'Unterschrift' eines jungen Menschen in seinem Leben. Das ist sehr aufregend für die Kinder!"

Oft - weil's ja ganz überraschend kommt, dass man als Kind selbst unterschreiben darf - wird die Unterschrift in der Passservicestelle der MBAs zuerst noch auf einem Zettel geübt und die kleine Dame oder der kleine Herr dann auch sehr gelobt.

Die Unterschrift am Passantrag wird per Scan in den Pass übertragen. "Im Pass selbst ist dann diese Unterschrift zu sehen und das Kind ist sehr stolz! Den behält man sich unter Umständen ein Leben lang als Erinnerung auf," weiß Irene Krasa-Oppolzer. Die als Frau vom Fach ihren eigenen Sohn, logo, raffinierter auf's erste Unterschreiben eingestimmt hat: "Ich habe mit meinem Sohn damals zu Hause "Unterschreiben" geübt, das kann man machen, um das Kind auf die Unterschrift vorzubereiten - dann geht auch nicht so viel daneben, wenn die Unterschrift zu groß oder zu klein ist oder zu fest aufgedrückt wird."

Unterschrift: Sobald man des Schreibens kundig ist

Und ab wann kann der Nachwuchs seinen Passantrag selbst unterfertigen? Kinder, die "des Schreibens so weit kundig sind, dass sie ihren Namen in Schreib- oder Blockschrift zu Papier bringen können", müssen (bzw. dürfen) ihre "Unterschrift" selbst leisten.

Klarerweise kommen die Kids jetzt nicht etwa allein zum Passservice, sondern sehr wohl in Begleitung Erwachsener. Laut Passgesetz müssen Passwerber aber (also auch Kinder, wenn für sie ein eigener Pass ausgestellt werden soll), auch wenn sie von einer anderen Person vertreten werden, persönlich vor der Passbehörde erscheinen.

Mehr zum Thema Reisepass findet man im Virtuellen Amt auf den Internetseiten der Stadt Wien - hier gibt's auch Infos über Reisepässe und Personalausweise für Kinder:

o www.wien.at/amtshelfer/dokumente/ausweise.html o www.wien.at/verwaltung/passservice/index.html

Es gibt auch die Möglichkeit, sich für die Ausstellung des Passes (den man im Gegensatz zu früher nicht mehr gleich mitnehmen kann, die neuen Sicherheitspässe werden zugesendet) online einen Termin zu reservieren: www.wien.at/mba/passtermin.html (Schluss) hrs

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Irene Krasa-Oppolzer
Leiterin MBA 4/5
Tel.: 4000 05211
E-Mail: post@mba04.wien.gv.at

PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
E-Mail: helga.ruzicka-stanzel@wien.gv.at

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