- 30.07.2008, 12:51:50
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PARTIK-PABLE`: Auch die Justiz muss kritisiert werden dürfen!
Wien 2008-07-30 (OTS) - "Dass auf Politiker dasselbe Maß
anzuwenden ist wie auf alle anderen Staatsbürger versteht sich von
selbst. Allerdings ist es weder gerecht noch fair gegen Politiker
seitens der Justiz strenger vorzugehen, wie dies beispielsweise im
Falle von Peter Westenthaler zutrifft. Schließlich ist es ein
Grundsatz im österreichischen Rechtssystem, dass vor dem Gesetz alle
Bürger gleich sind", so die ehemalige Richterin und Abgeordnete zum
Nationalrat Dr. Helene Pable`.
Für Partik-Pable` hätte die Staatsanwaltschaft in keinem ähnlich
gelagerten Fall überhaupt eine Strafverfolgung aufgenommen, in keinem
ähnlich gelagerten Fall wäre eine so enorm hohe Freiheitsstrafe
verhängt worden. Partik-Pable` brachte auch einige Argumente für ihre
Feststellung: "Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass
die Strafe deshalb so hoch sei, weil Politiker eine Vorbildwirkung
hätten. Eine solche Begründung für ein so hohes Strafausmaß findet
nirgendwo seine rechtliche Grundlage. Ebenfalls habe der Richter das
Strafausmaß mit politischen Äußerungen des Beschuldigten begründet.
"Die Gerichte setzen sich damit unnötig weiterer Kritik aus. Denn
Kritik wird an der Justiz geübt, weil gerade meistens das Gegenteil
zutrifft, dass nämlich gravierende strafbare Handlungen zu milde
bestraft werden", so Partik-Pable`.
"Wenn die Frau Justizministerin meint, jeder Verurteilte übt Kritik
an seinem Urteil, so mag das stimmen, aber die Justiz sollte sich mit
Kritik ebenso auseinandersetzen wie andere rechtsstaatliche
Einrichtungen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein fundamentaler
Bestandteil unserer Rechtsordnung, allerdings ist sie deshalb nicht
sachlicher Kritik entzogen", betont Partik-Pable` an die Adresse von
Justizministerin Berger, die zwar die Kritik Westenthalers
verurteilt, aber selbst zu dieser Causa heute politisch Stellung
genommen hat.
Im Falle Westenthaler gebe es nicht nur wegen des erhobenen
Strafantrages und wegen der hohen Strafe Kritik, sondern wegen
anderer Vorfälle, die sich die Justiz "nicht leisten" sollte.
Beispielsweise habe der Beschuldigte den Prozesstermin aus der
Austria-Presse-Agentur erfahren oder Aktenteile seien in Zeitungen
veröffentlicht worden, bevor sowohl Westenthaler oder sein Anwalt
Zugriff auf diese gehabt haben. "Wenn man die Justiz einen
Prozessverlauf und die Umstände rundherum kritisieren darf, wann wenn
nicht bei diesen Vorgängen?", so Partik-Pable` abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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