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Buchinger: Mindestsicherung in der Zielgeraden

15a Vereinbarung unterschriftsreif - Ministerratsvortrag im August

Wien (BMSK) - Die Arbeiten zur Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind in der Zielgeraden. "8 Bundesländer haben diesem entscheidenden Projekt zur Armutsbekämpfung zugestimmt. Von Kärnten erwarte ich noch in dieser Woche eine positive Rückmeldung", gibt Sozialminister Erwin Buchinger bekannt. Buchinger will die 15a Vereinbarung mit den Ländern bereits im Sommerministerrat am 12.August einbringen. ****

"Das soziale Leitprojekt der Bundesregierung wird trotz Neuwahlen umgesetzt. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Österreich. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die über keine eigenen Mittel verfügen und schafft über gezielte Förder- und Aktivierungsmaßnahmen die Basis für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt", so der Sozialminister.

Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden die bislang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfeleistungen auf einen österreichweit einheitlichen Standard gebracht. Die Höhe der Leistung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Im heurigen Jahr wären das 747 Euro brutto 14 Mal im Jahr.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung basiert - wie bisher bereits die Sozialhilfe der Länder - auf dem Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie ausschließlich Personen zukommt, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Voraussetzung für den Bezug einer Leistung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt ebenso der Einsatz der eigenen Arbeitskraft von arbeitsfähigen Personen dar.

"Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt jenen Menschen zugute, die Unterstützung durch die Gemeinschaft wirklich brauchen. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich. Es ist mir aber besonders wichtig, dass es den BezieherInnen durch gezielte Maßnahmen ermöglicht wird, wieder auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen und selbstständig durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen", erläutert Buchinger.

Inkrafttreten soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1. Juli 2009, spätestens jedoch mit 1.Jänner 2010.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Dr. Gisela Kirchler-Lidy
Pressesprecherin des Sozialministers
Tel. (01) 71100-2249
gisela.kirchler@bmsk.gv.at
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