- 22.07.2008, 13:16:22
- /
- OTS0148 OTW0148
Invaliditätspensionen: Buchinger will Gerechtigkeitslücken schließen
Rechtsanspruch auf Rehabilitation, Verbesserungen für ungelernte Arbeitnehmer
Wien (SK) - Sozialminister Erwin Buchinger hat am Dienstag in
einer Pressekonferenz die wichtigsten Ergebnisse der Arbeitsgruppe
zur Invaliditätspension präsentiert. Die verbreitete Meinung,
Invaliditätspensionen würden zahlenmäßig stark zunehmen, werden durch
die vorliegenden statistischen Daten widerlegt, erläuterte Buchinger.
Trotzdem sieht der Sozialminister Handlungsbedarf. Insbesondere
sollen Gerechtigkeitslücken für ungelernte Arbeitnehmer, für die es
ja keinen Berufsschutz gibt, geschlossen werden; und Prävention und
Rehabilitation sollen aufgewertet werden. ****
Bei Prävention und Rehabilitation gebe es in Österreich
erheblichen Nachholbedarf, betonte Buchinger. So plädiert er für ein
eigenes Präventionsgesetz. Grundsätzlich soll gelten: Rehabilitation
vor Pension. Mit gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Maßnahmen
solle versucht werden, die Berufsfähigkeit wiederherzustellen, ehe
man die Betroffenen in die I-Pension schickt. Wie Sektionschef Walter
Pöltner ergänzte, spricht sich die Arbeitsgruppe für einen
Rechtsanspruch auf Rehabilitation aus, freilich keine, die den
sozialen Standard senkt. Auch beim Berufsschutz wird eine Änderung
vorgeschlagen; durch zumindest siebeneinhalb Jahre lange Ausübung
einer qualifizierten Tätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre soll
der Berufsschutz begründet werden.
Für ungelernte Arbeitnehmer soll es ebenfalls
Rehabilitationsleistungen der Pensionsversicherungsanstalten geben,
das ist derzeit überhaupt nicht der Fall. Außerdem soll für sie eine
neue Härtefallregelung den Zugang zur I-Pension erleichtern: denn
einen Berufsschutz gibt es für ungelernte Arbeitnehmer ja nicht. Wenn
es nach der Arbeitsgruppe geht, soll bei stark eingeschränkter
Leistungsfähigkeit auch die Arbeitsmarktsituation in die Beurteilung
einbezogen werden. Wenn keine seriöse Chance auf einen Job besteht,
soll es den Zugang zur I-Pension geben.
Überdies müsse es ein besseres Zusammenspiel der institutionellen
Akteure, also insbesondere von AMS, AUVA und
Pensionsversicherungsanstalten geben. Wie Pöltner dazu erläuterte,
komme es nicht selten vor, dass es von den einzelnen Institutionen
einander widersprechende Gutachten über die Arbeitsfähigkeit des
Antragsstellers gebe. Daher plädiert die Arbeitsgruppe für die
Einrichtung einer Gesundheitsstraße für eine einheitlich ärztliche
Begutachtung.
Der Sozialminister sieht eine gute Chance auf die Umsetzung dieser
Vorschläge, denn den Konsens in der Arbeitsgruppe tragen auch die
Experten der Sozialpartnerorganisationen mit. Buchinger will die
Ergebnisse noch im Sommer im Ministerrat einbringen. Aber selbst wenn
sich in dieser Legislaturperiode ein Beschluss nicht mehr ausgehe,
könne jede künftige Regierung auf dieser Basis weitermachen. Hier
handle es sich um das größte Reformprojekt im Bereich der
Invaliditätspensionen seit vielen Jahren.
Rückläufiger Trend bei I-Pensionen
Sowohl beim finanziellen Aufwand als auch bei den Fallzahlen liege
Österreich unter dem OECD-Schnitt; zudem geben es sowohl bei den
Neuzugängen als auch beim Bestand der I-Pensionen eine leicht
sinkende Tendenz, erläuterte Buchinger. Bei den Neuzugängen liegt der
Anteil der Invaliditätspensionen derzeit bei 35 Prozent und damit auf
dem gleichen Wert wie 1998. Gemessen am Gesamtstand der Pensionen
machen die aktuell 446.700 I-Pensionen derzeit 28 Prozent aus (1999:
33 Prozent). Dabei werden auch rund 200.000 Personen als
Invaliditätspensionisten mitgezählt, die schon das gesetzliche
Pensionsantrittsalter überschritten haben.
Die deutlich geringere Lebenserwartung von
Invaliditätspensionisten im Vergleich mit Alterspensionisten (Männer:
minus neun Jahre, Frauen: minus sechs Jahre) widerlege ganz klar das
Vorurteil, eigentlich gesunde Menschen nutzen die Möglichkeit zur
Invaliditätspension zur "Flucht in die Frühpension", betonte
Buchinger. Die Pensionsbezugsdauer liegt ebenfalls unter der von
Alterspensionen, ebenso die Pensionshöhe. Männliche I-Pensionisten
bekommen im Durchschnitt 55 Prozent einer durchschnittlichen
Alterspension, bei den Frauen sind es 63 Prozent.
Der Zugang zur I-Pension erfolgt im Regelfall (Männer: 69 Prozent,
Frauen: 66 Prozent) aus dem Krankengeldbezug oder aus einer
Arbeitslosenleistung. Besonders auffällig ist die Zunahme von
psychiatrischen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Waren
es im Jahr 1995 10,7 Prozent, sind es 2007 schon 29 Prozent der
Neuzugänge. (Schluss) wf
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSK






