• 16.06.2008, 15:44:07
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  • OTS0196 OTW0196

Ansprüche bei Verspätungen nun auch für Bahnreisende

Wien (TP/OTS) - Laut Stiftung Warentest sind zwei von fünf
Fernzügen der Deutschen Bahn unpünktlich. Die ÖBB führt zwar
Aufzeichnungen über Zugverspätungen, hält sich aber bei Anfragen
diesbezüglich bedeckt. Eine EU-Verordnung bringt neue Rechte für
betroffene Bahnreisende. Diese Ansprüche und weitere für Reisende
interessante Themen wie Schadenersatzansprüche und
Informationspflichten werden beim Europäischen Reiserechtsforum am 3.
und 4. Juli erörtert.

Hochkarätige Expert/inn/en aus Wissenschaft und der
Tourismuspraxis kommen dafür erstmals an der Wirtschaftsuniversität
Wien zusammen.

Ab 2009 tritt die so genannte Europäische
Eisenbahnfahrgast-Verordnung in Kraft. Sie sieht europaweit Ansprüche
für Bahnreisende bei Zugverspätungen vor.

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, inländische
(Fern-)Verkehrsdienste bis zu 15 Jahre lang von den Bestimmungen
auszunehmen. Regionale und städtische Verbindungen, (z.B.
S-Bahnverkehr) können unbegrenzt ausgeschlossen werden.

Das Problem liegt im Detail: es ist völlig unklar, was als
inländische Fahrt gelten kann.

Korridorzüge verkehren beispielsweise von Salzburg in Richtung
Innsbruck über das deutsche Eck. Hier quert der Zug zwar zweimal die
Staatsgrenze, was zu einer internationalen Bahnfahrt passt,
allerdings legt er im Ausland keinen Halt ein.

Ein anderes Beispiel liefert eine Fahrt von Wien nach München: der
Gast, der nur ein Ticket nach Salzburg gebucht hat, hat eine
inländische Fahrt vor sich, der gemeinsam mit ihm Sitznachbar, der
bis München fährt, jedoch eine internationale. Hat der Zug nun
aufgrund einer Baustelle in Linz 70 Minuten Verspätung, so hätte der
erste Fahrgast keine Ansprüche nach der Eisenbahnfahrgast-Verordnung,
der zweite hingegen schon. Wäre das gerecht im

Sinne der Europäischen Integration?

Beim Europäischen Reiserechtsforum, das von 3. bis 4. Juli an der
Wirtschaftsuniversität Wien stattfindet, wird neben Pauschalreisen,
Haftungsfragen, Informationspflichten und Bedingungen auch die
Eisenbahnfahrgast-Verordnung mit internationalen Experten und
Teilnehmern aus ganz Europa diskutiert.

Weitere Informationen: http://www.reiserechtsforum.eu

Rückfragehinweis:
Brigitte Stangl
Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft
mailto:brigitte.stangl@wu-wien.ac.at
Tel.: +43 (0)1 313 36-4478

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