• 12.06.2008, 16:37:27
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  • OTS0280 OTW0280

WKÖ gegen Anspruch auf Gewinnabschöpfung zugunsten von Verbänden

Kein wirksames Mittel gegen unlauteren Wettbewerb - Keine verbesserte Rechtsdurchsetzung zu erwarten

Wien (PWK465) - Gegen einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung durch
Verbände wie den Verein für Konsumenteninformation spricht sich die
Wirtschaftskammer Österreich aus. Im Rahmen der heute, Donnerstag,
durchgeführten Veranstaltung zum Thema "Defizite kollektiver
Rechtsdurchsetzung" in Wien, war diese Forderung u.a. zur Sprache
gekommen. Mit einem derartigen Anspruch sollen im Falle eines
Wettbewerbsverstoßes die Gewinne von Unternehmen abgeschöpft werden
können und den erzielten Betrag einbehalten werden. Vielmehr sollte
im Hinblick auf grenzüberschreitende Verstöße gegen
Verbraucherschutzbestimmungen das kürzlich hierzu auf EU-Ebene
beschlossene System der Zusammenarbeit zwischen Verbraucherbehörden
genutzt werden.

Die WKÖ hat sich gerade auch bei der letzten Novelle zum
Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) 2007, mit der die
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt wurde, dafür
eingesetzt, dass der Schutz den das UWG gegen unlauter handelnde
Mitbewerber bietet, nicht eingeschränkt wird. Der von Seiten der
Konsumentenschützer immer wieder geforderte Anspruch auf
Gewinnabschöpfung wäre allerdings mit dem bestehenden System des
österreichischen Privatrechts nicht in Einklang zu bringen.

Es handelt sich dabei um eine rein auf Sanktion ausgerichtete
Maßnahme, die gerade nicht den von einem Wettbewerbsverstoß negativ
Betroffenen zugute kommen würde. Darüber hinaus fehlt jegliche
Legitimation, eine derartige Maßnahme der Entscheidungsgewalt von
freien Verbänden zu überlassen. Die Gefahr einer missbräuchlichen
Ausübung einer derartigen Sanktion ist groß. Es wären insbesondere
aber auch negative Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Abgabe einer
außergerichtlichen Unterlassungserklärung zu erwarten. Eine solche
könnte nämlich von jedem Verband zum Anlass genommen werden, in der
Folge einen Gewinnabschöpfungsanspruch geltend zu machen. (US)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Abteilung für Rechtspolitik 
   Dr. Rosemarie Schön 
   Tel: +43 (0)5 90 900 4293
   Fax: +43 (0)5 90 900 243
   Email: rosemarie.schoen@wko.at
   http://wko.at/Presse

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