Einigung zur Bekämpfung von Sozialversicherungsbetrug in der Bauwirtschaft
Spitzen der Bauverbände bekennen sich zu systematischer Bekämpfung von Schwindelfirmen
Wien (PWK398) - Auf der Basis der Sozialpartnereinigung vom Herbst 2007 hat heute der zuständige Sozialausschuss des Nationalrates einen Gesetzesentwurf beschlossen, der der Bekämpfung von Schwindelfirmen, die systematisch Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen, dient.
Die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich haben an der Realisierung wesentlich mitgewirkt und bekennen sich zu dieser Lösung, da dadurch sowohl ein fairer Wettbewerb gewährleistet als auch das Plündern der Sozialtöpfe verhindert werden soll.
Nach dem vorliegenden Beschluss kann sich der Generalunternehmer bei der Auszahlung des Werkvertragsentgelts an seinen Subunternehmer auf der "HFU-Liste", welche über das Internet einsehbar ist, vergewissern, ob der Subunternehmer von der Sozialversicherung als unbedenklich eingestuft ist. Ist das der Fall, so ist der Generalunternehmer von einer Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge seines Subunternehmers befreit. Für den Generalunternehmer entfällt die Haftung ebenso, wenn er 20% der Zahlungssumme direkt an das "Dienstleistungszentrum" (das die WGKK für alle Bundesländer zentral führt) überweist. Falls weder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung noch eine Direktüberweisung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegt, haftet der Generalunternehmer bei Insolvenz seines unmittelbaren Subunternehmers.
Da das Modell auf alle Bauleistungen anwendbar ist, die auch unter das so genannte "Reverse Charge System" im Umsteuerrecht fallen, ist es nicht notwendig, den Anwendungsbereich neu zu festzulegen und Abgrenzungsfragen zu definieren.
Im Hinblick darauf, dass im Regierungsprogramm noch eine verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung vorgesehen war, zeigen sich Fachverbandsobmann Hans Peter Haselsteiner und Bundesinnungsmeister Johannes Lahofer mit dem Beschluss zufrieden.
Die Obmänner der Bauverbände weisen aber daraufhin, dass nach dem Entwurf ausländische Subunternehmer nicht einbezogen sind. Dies dürfe im Interesse der österreichischen Unternehmen zu keinem Wettbewerbsnachteil führen. Sie wünschen sich, dass die Umsetzung der Regelung durch die Sozialversicherung praxisgerecht und unbürokratisch erfolgt und den Betrieben möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. (Rh)
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