UG-Reform: SPÖ fordert mehr Geld, mehr Chancen, mehr Freiheit
Universitätsgesetz mitbestimmungsfeindlich, in wesentlichen Punkten Koalitionsabkommen bisher nicht umgesetzt
Wien (SK) - Beim ersten Entwurf für die Änderung des Universitätsgesetzes, der heute noch von Minister Hahn vorgelegt werden soll, gebe es in einigen Punkten Einigkeit zwischen SPÖ und ÖVP. "Allerdings ist eine Reihe von Punkten, wie sie auch im Regierungsabkommen vereinbart wurden, noch offen. Die SPÖ wird auf die Umsetzung dieser Punkte achten", so SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal am Dienstag. Besonders gehe es um Mitbestimmung, Studierendenrechte und ausreichende Finanzierung der Unis. ****
"Das von der ÖVP im Jahr 2002 gegen die Stimmen der SPÖ beschlossene Universitätsgesetz entspricht in vielen Punkten nicht demokratischen Grundstandards des 21. Jahrhunderts. Die Universitäten wurden in die Hand einer privilegierten Minderheit der Lehrerenden gelegt, während der großen Mehrzahl die Mitwirkungsrechte entzogen wurden", kritisierte Broukal.
Im Regierungsabkommen 2007 haben SPÖ und ÖVP vereinbart, die Mitsprache wieder auszubauen, den Universitäten eine bessere finanzielle Zukunft zu bieten und mehr jungen Menschen als heute ein Studium an einer Universität zu ermöglichen.
"Die von Minister Hahn vorbereitete Reform des Universitätsgesetzes soll die Ziele des Regierungsprogramms umsetzen. In einer Reihe von Punkten ist Einigung erzielt worden, etwa bei der Repräsentanz von Frauen in den Universitätsgremien oder beim Ausbau der Rechte der Studierendenanwälte. Aber es ist noch eine Reihe von wesentlichen Punkten offen", so Broukal.
Die SPÖ werde den Entwurf des Wissenschaftsministeriums sachlich prüfen und darauf achten, ob folgende Eckpunkte enthalten sind:
1. Wird die Pflicht des Staates, die Unis angemessen zu finanzieren (§12 UG), klarer als bisher festgeschrieben?
2. Kommt es zu einer "Weiterentwicklung der Mitbestimmung" auf allen Ebenen, wie im Regierungsabkommen vereinbart?
3. Werden die Mitgestaltungsmöglichkeiten der jungen WissenschafterInnen erweitert?
4. Wird die Stellung der gewählten VertreterInnen der 30.000 an den Unis Beschäftigten im Universitätsrecht aufgewertet, wie im Regierungsabkommen vorgesehen?
5. Wird die von manchen Unis ignorierte Pflicht, so viele Lehrveranstaltungen anzubieten, dass alle Studierenden unter Verzögerung im Studium weiterkommen (§ 54 UG), mit Sanktionen verbunden?
"Mit Sorge beobachtet die SPÖ Tendenzen, den Entwurf während der Sommermonate begutachten zu lassen. In dieser Zeit gibt es an den Universitäten keine Vorlesungen, viele WissenschafterInnen sind auf Tagungen im Ausland unterwegs, Studierende gehen notwendigen Sommerjobs nach. Universitäre Gremien sind dadurch nicht beschlussfähig", gibt Broukal zu bedenken.
Die SPÖ schlage deshalb vor, die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bis Ende Oktober 2008 anzusetzen. In der Zeit bis dahin sollen die Einwände und Wünsche der universitären Stakeholder in einem Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses gehört und beraten werden, so der SPÖ-Wissenschaftssprecher abschließend. (Schluss) ah
Rückfragen & Kontakt:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493