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Mitterlehner: Bedarfsgerechte Lehrlingsförderung erhöht Qualität und Attraktivität der Lehre

Jugendbeschäftigungspaket ist richtige Antwort auf demographische Entwicklung und Fachkräftemangel in Österreich - Moderne, differenzierte Basisförderung

Wien (PWK397) - Das heute im Arbeits- und Sozialausschuss des Nationalrates behandelte Jugendbeschäftigungspaket stößt bei der österreichischen Wirtschaft auf überwiegende Zustimmung. "Insbesondere die größere Flexibilität und die differenzierte bedarfsgerechte Lehrlingsförderung sind wichtige und richtige Antworten auf den Fachkräftemangel in unserem Land", begrüßt der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Reinhold Mitterlehner, die Neuregelung. "Die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen, auf die unsere Betriebe dringend angewiesen sind. Um der demographischen Entwicklung gegenzusteuern und einem Lehrlingsmangel vorzubeugen muss die Lehrlingsausbildung sowohl für die Jugendlichen als auch die Unternehmen modern und attraktiv sein."

Das vorliegende Paket, das am 28 Juni 2008 in Kraft treten soll und auf den Vorschlägen der Sozialpartner basiert, erfülle diese Zielsetzung. Kernstück der Neuregelung ist die Umstellung auf ein Basisförderungssystem: anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie tritt nun eine differenzierte bedarfsgerechte Basisförderung. Diese beträgt im 1. Lehrjahr die Höhe von drei Lehrlingsentschädigungen, im 2. Lehrjahr von zwei sowie im 3. und 4. Lehrjahr von jeweils einer Lehrlingsentschädigung. Die jährliche Anpassung der Förderhöhe bedeute innerhalb weniger Jahre eine Steigerung für alle Unternehmen, sieht Mitterlehner einen wesentlichen Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung.

Zu einer Verbesserung kommt es auch durch die Weiterentwicklung des Blum Bonus. Eine Förderung neuer Lehrstellen wird es künftig für neu gegründete Unternehmen geben sowie für Betriebe, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder dies nach einer längeren Pause wieder tun. Zusätzlich soll es künftig Förderungen für Ausbildungsqualität geben, etwa für Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildern, Zusatzausbildung von Lehrlingen oder Nachhilfe für Lernschwache.

Positiv streicht Mitterlehner auch die größere Flexibilität bei der Lösung von Lehrlingsverträgen hervor. In Zukunft ist die beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres nach verpflichtender Durchführung eines Mediationsverfahrens möglich. Gleichzeitig wird die Verpflichtung des AMS zur Vermittlung des Jugendlichen auf einen alternativen Ausbildungsplatz festgelegt. Mitterlehner: "Bislang haben sich manche Betriebe von der grundsätzlichen Unauflösbarkeit von Lehrverhältnissen abschrecken lassen. Diese Hemmschwelle wird nun deutlich gesenkt." (Ne)

Rückfragen & Kontakt:

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Abteilung für Bildungspolitik
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