Kukacka: ÖVP will Stellungnahme der Datenschutzkommission - rechtsstaatliche Vorgehensweise soll eingehalten werden
ÖVP-Fraktionsführer weist "Blockade"-Kritik zurück
Wien (ÖVP-PK) - Der ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Mag. Helmut Kukacka, will in bestimmten Fällen eine Stellungnahme der Datenschutzkommission einholen. "Wir sind der Meinung, dass die Anträge der beiden Grünen Pilz und Steinhauser weit über das hinausgehen, was durch den Beweisbeschluss gedeckt ist und auch der Datenschutz hier nicht ausreichend gewährleistet ist. Nachdem der Untersuchungsausschuss es bisher abgelehnt hat, zu diesem Thema Rechtsgutachten und Experten einzuladen, sollte zumindest eine Stellungnahme der Datenschutzkommission eingeholt werden, ob diese Anträge in dieser Form zulässig sind oder entsprechende österreichische oder europäische Datenschutzbestimmungen beziehungsweise die Menschenrechte verletzt werden", so der ÖVP-Abgeordnete. "Während die Grünen bei der Verfolgung von Verbrechern immer große Bedenken hatten" - Kukacka erinnerte an die Kritik hinsichtlich der online-Fahndung - "haben sie überhaupt kein Problem, im privaten E-Mail-Verkehr herumzuschnüffeln". ****
Kukacka wies darauf hin, dass die für das Beweisthema 1 "Machtmissbrauch" relevanten Dokumente zur "Causa BAWAG" bereits mit 15. April 2008 und im Übrigen auch die dieses Beweisthema sonst betreffenden Unterlagen bis 30. April 2008 in Vorlage gebracht wurden. Die Aufbereitung der Unterlagen umfasste auch den elektronischen Schriftverkehr, soweit dieser für die Aktenvorgänge von Relevanz und im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand von Belang sei.
Kukacka weiter: "Unter diesem Aspekt sind Aussagen, wonach der elektronische Schriftverkehr der Jahre 2006 und 2007 zum Beweisthema 1 noch ausständig sei, nicht nachvollziehbar." Darüber hinaus sehe sich das Innenministerium auch aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, Recherchen über Kommunikationsinhalte bei in Mitarbeitern des Innenressorts auch zur persönlichen Nutzung zur Verfügung stehenden und somit (in persönlichen Belangen) "privaten" Namenspostfächern grundsätzlich in die Wege zu leiten. Kukacka wies in diesem Zusammenhang auch auf das von Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer im Mai dieses Jahres erstellte Gutachten, das darauf hinweist, dass "es auch beim Schreibtisch eines Beamten eine ‚Privatsphäre" gibt.
"Wir werden uns politisch und auch rechtlich mit allen Mitteln dagegen wehren, dass solche Beschlüsse hier gefasst werden, weil dies eindeutige Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskommission und gegen die verfassungsmäßige Grundrechte sind sowie allenfalls auch andere wie zum Beispiel die Behörden und das Bundesministerium zu strafrechtlichen Handlungen auffordern. Das werden wir massiv bekämpfen und anprangern. Auch die angeforderten E-Mails zwischen dem ÖVP-Parlamentsklub beziehungsweise der ÖVP Oberösterreich und dem Minister haben nichts mit der Vollziehung des Bundes zu tun. Das ist weit überschießend und völlig unakzeptabel", so Kukacka weiter. Das habe auch Verfahrensanwalt Strasser bestätigt.
Es mache ihn zudem auch sehr betroffen, dass der E-Mail-Verkehr des Bundesministeriums für Inneres aus der Zeit von Minister Strasser gestohlen und an Medien weiter gegeben und von Pilz im Untersuchungsausschuss verwendet werden, wie auch Mails aus dem Strasser-Kabinett im "profil" und in anderen Medien zeigen. "Mit dieser Vorgangsweise soll öffentlich Stimmung gemacht und eine entsprechende Vorverurteilung betrieben werden", beklagt Kukacka.
Der ÖVP-Fraktionsführer weiter: "Die ÖVP ist entschieden dagegen, dass derartiger rechtswidrig an die Öffentlichkeit gekommener E-Mail-Verkehr als Beweismittel im Untersuchungsausschuss verwendet werden darf:" Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, in der es ausdrücklich heißt: "Ausgeschlossen sind solche Beweismittel, die durch eine strafbare Handlung zustande gekommen sind oder durch die Umgehung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erlangt worden sind."
Ausdrücklich seien auch Beweismittel verboten, die "in Verletzung des Briefgeheimnisses und des Fernmeldegeheimnisses durch Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten eines Geschäfts- oder Berufsgeheimnisses oder durch Auskundschaftung eines solchen Geheimnisses gewonnen worden sind", verwies Kukacka auf die Paragraphen 118 ff. im Strafgesetzbuch.
"Es geht in keiner Weise darum, die Arbeit im Ausschuss zu blockieren, so Kukacka zu FPÖ-Abg. Werner Neubauer, sondern darum, dafür sorgen, dass im Untersuchungsausschuss eine rechtsstaatliche Vorgangsweise eingehalten wird", so Kukacka abschließend.
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