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Blecha beharrt auf Negativsteuer für Pensionisten

PVÖ beschloss "Steuerentlastungsprogramm für Pensionisten" und übermittelt es an Steuerreformkommission

Wien (SK) - "Der Pensionistenverband Österreichs beharrt auf die Forderung nach einer Negativsteuer durch Gutschriften auf geleistete Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten", erklärte der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs Karl Blecha heute nach der Vorstandssitzung des PVÖ. Derzeit sind Pensionisten von der Negativsteuer-Regelung ausgeschlossen. Blecha: "Diese Diskriminierung ist durch nichts zu begründen!" Der Pensionistenverband fordert überdies in seinem "Steuerentlastungsprogramm" u.a. einen niedrigeren Einstiegssteuersatz (20 statt 38,33 Prozent), Verbesserungen bei den Absetzbeträgen und die Einführung einer Vermögenszuwachssteuer für die Gesundheitsfinanzierung. ****

Blecha sieht gerade bei jenen Pensionisten, die keine Steuer zahlen, einen unbedingten Entlastungsbedarf, zumal diese Gruppe bei der Grasser-Steuerreform "glatt vergessen wurden, obwohl sie von den Belastungen der Schüsselregierung und der Teuerungswelle besonders betroffen sind". Zweitens sei es bei diesem Personenkreis bei der letzten Pensionsanpassung zu zahlreichen Härtefällen gekommen. Blecha weist darauf hin, dass sich die SPÖ für eine Verdoppelung der Negativsteuer und die Einbeziehung der Pensionisten ausgesprochen habe und dass zuletzt auch die Sozialpartner in ihrem Steuerpapier die Ausweitung auf 450 Euro und die Einbeziehung der Pensionisten gefordert haben.

Im Folgenden das vom PVÖ einstimmig beschlossene "Steuerentlastungsprogramm für Pensionisten":

  • Negativsteuer für Pensionisten in Form einer Gutschrift auf geleistete Krankenversicherungsbeiträge
  • Senkung des Einstiegssteuersatzes: Der Einstiegssteuersatz beträgt derzeit 38,33 Prozent. Die erste Steuerstufe für Pensionisten soll 20 Prozent betragen.
  • Verbreiterung der Tarifstufen zur Entlastung der mittleren Pensionen
  • Pensionisten-Absetzbetrag: Keine steuerliche Diskriminierung der Pensionisten; d. h., der Pensionisten-Absetzbetrag soll dem Arbeitnehmer-Absetzbetrag samt Verkehrs-Absetzbetrag gleichgestellt sein. Wichtig dabei: der Wegfall der geltenden Einschleifregelung.
  • Freibeträge: Die pauschalierten Freibeträge (außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung seien seit 15 Jahren unverändert geblieben und bedürften dringend einer Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
  • Pflegeselbstbehalt: Der Selbstbehalt für Zahlungen an Pflegeheime oder private Pfleger/Betreuer (auch an betreuende Familienangehörige) soll gestrichen werden.
  • Anpassung bzw. Erhöhung weiterer Absetzbeträge und der Sonderausgaben
  • Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Absetzbetrag sowie die Zuverdienstgrenze für Ehepartner müssen erhöht und jährlich indexiert werden. Weiters ist die Einschleifregelung bei Beträgen für freiwillige Krankenversicherungen zu erhöhen und eine Erweiterung der Sonderausgaben auch auf freiwillige Pflegeversicherungen vorzunehmen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
  • Einführung der Vermögenszuwachssteuer bei strikter Zweckbindung zur Sicherung des Gesundheitssystems: Es sei nicht einzusehen, dass die Pensionisten für Sparbücher Kapitalertragssteuer zahlen müssen, der Vermögenszuwachs von Aktienspekulanten aber weitestgehend steuerfrei bleibt.
  • Streichung der Umsatzsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente

"Diese Vorschläge der Pensionistenverbände wurden der Steuerreformkommission des Bundes übermittelt und wir erwarten, dass wir auch an einem der nächsten Termine dabei sind", teilte PVÖ-Präsident Blecha mit. (Schluss) wf/mm

Rückfragehinweis: Andy Wohlmuth, PVÖ/Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 01 313 72 30, www.pvoe.at

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