Sozialausschuss: Buchinger: Deutlich mehr Geld für PensionistInnen ab November
Auftraggeberhaftung gegen Sozialbetrug heute im Sozialausschuss
Wien (BMSK) - "Die auf 1. November dieses Jahres vorgezogene Pensionserhöhung für 2009 ist ein faires und gerechtes Instrument, den Pensionistinnen und Pensionisten die hohe Inflation des heurigen Jahres abzugelten. Um die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten zu sichern und der älteren Generation einen gerechten Anteil am Wirtschaftsaufschwung zukommen zu lassen, war es ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, die Erhöhung der Pensionen für 2009 schon im November wirksam werden zu lassen. Die Pensionsanpassung 2008 ist in ihrem Ergebnis ein soziales und gerechtes Instrument, von dem auch die Wirtschaft profitiert", argumentiert Sozialminister Erwin Buchinger.
In der Vergangenheit gab es erst einmal, nämlich 1990, in einem Jahr zwei Pensionserhöhungen. Wurden zur Pensionsanpassung 1990 die Pensionen mit 1. Jänner in Höhe von 3 Prozent und mit 1. Juli nochmals zusätzlich um 1 Prozent erhöht, so werden nun dieses Jahr nach einer Erhöhung im Ausmaß von 1,7 bis 2,9 Prozent per 1. Jänner die Pensionen im November voraussichtlich um 2 bis 3 Prozent ein zweites Mal deutlich erhöht.
Auftraggeberhaftung setzt wichtige Maßnahme gegen Sozialbetrug
Im heutigen Sozialausschuss wird auch die Auftraggeberhaftung behandelt, die eine wichtige Regelung gegen die zunehmende Sozialbetrugsproblematik im Bauwesen darstellt. "Es freut mich, dass die Wirtschaftskammer und ihre inhaltlich betroffenen Sparten äußerst konstruktiv an dieser neuen Regelung mitgearbeitet haben, um den unredlichen Schein- und Mantelfirmen das Handwerk zu erschweren. Es handelt sich um eine effiziente und längst fällige Reaktion auf Malversationen, die seit Jahren mit erheblichem Schaden für die Sozialversicherungsträger praktiziert werden", so der Sozialminister.
Der fiskalische Schaden durch Sozialbetrug im Bauwesen beläuft sich jährlich auf bis zu 1000 Millionen Euro. Mit der neuen Maßnahme wird nun der Auftraggeber einer Bauleistung für die Sozialversicherungsbeiträge in die Pflicht genommen. Grundsätzlich haftet in Zukunft der Auftraggeber dafür, dass der Auftragnehmer die für dessen Dienstnehmer anfallenden Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet. Die Auftraggeberhaftung soll per 1.1.2009 in Kraft treten.
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