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GROSZ zu GAK: Schuldhafte Funktionäre durch Zwangsausgleich nicht aus Organhaftung entlassen

BZÖ appelliert an Wegscheider im Interesse des Sports, der Fans und des Steuerzahlers hart zu bleiben

Wien (OTS) - "Das, was sich hier unter dem Deckmantel der ominösen Investorengruppe rund um den GAK abspielt, ist scheinbar der letzte verzweifelte Versuch von schuldhaften ehemaligen GAK-Funktionären aus ihrer Organhaftung herauszukommen. Diese Investorengruppe verfolgt offensichtlich das Ziel, den Steuerzahler, die Sozialversicherungszahler und die Steirerinnen und Steirer eher blechen zu lassen anstatt selbst für den angerichteten Schaden auch mit dem Privatvermögen haftbar zu werden. Die schwarze Amigo-Seilschaft rund um Bürgermeister Nagl hat mit Unterstützung ihrer willfährigen grünen Handlanger bereits diesem Deal zugestimmt. Jetzt liegt es an Landesrat Wegscheider gerade im Interesse eines sauberen Sports, der tausenden GAK-Fans, die mit den Machenschaften der ehemaligen Präsidenten und Funktionäre nichts am Hut haben und im Interesse des Steuerzahlers hart zu bleiben. Eine Zustimmung zum Zwangsausgleich ist angesichts der Möglichkeit, dass wir das Privatvermögen von schuldhaften Funktionären heranziehen könnten, schlichtweg die Vernichtung von Volksvermögen", so der steirische BZÖ-Chef und Generalsekretär Gerald Grosz am Dienstag.

Das BZÖ unterstütze die bisherige harte Linie von Sportlandesrat Wegscheider. Es könne nicht Aufgabe des Landes und des Steuerzahlers sein, einer Seilschaft von hinterfragenswerten Personen aus der Patsche zu helfen, so der steirische BZÖ-Chef. Das BZÖ habe bereits im Grazer Gemeinderat gemeinsam mit der SPÖ, der KPÖ und den Freiheitlichen gegen diesen Zwangsausgleich gestimmt. Es gehe dem BZÖ darum, jene Funktionäre endlich auch mit ihrem Privatvermögen zur Verantwortung zu ziehen, die den GAK fast umgebracht hätten.

"Wir bekennen uns zu einem sauberen Sport, wir bekennen uns zu den ehrenamtlichen Helfern, wir bekennen uns zu den Fans. Aber gerade im Interesse der Anhänger eines starken steirischen Fußballsports ist es notwendig, dass zuerst die Übeltäter auch ihrer strafrechtlichen Beurteilung zugeführt werden. Dann ist ein unbelasteter Neuaufbau des GAK auch möglich", so Grosz abschließend.

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