- 23.05.2008, 11:12:13
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Kopetz: Auf dem Weg zu einer neuen Ökostromzukunft
Wien (OTS) - Ökostromnovelle hat Wirtschaftsausschuss passiert -
Bestehende Ökostromanlagen gesichert - Noch einige Korrekturen
notwendig, damit das Fördersystem auch für neue Anlagen voll
funktionieren kann.
"Der lange Weg bis zur endgültigen Entscheidung über ein neues
Ökostromgesetz im Nationalrat macht sich bezahlt", sieht Heinz
Kopetz, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes, den
derzeitigen Verhandlungsstand positiv. Die Novelle würde laufend
verbessert, für die Vorlage im Wirtschaftsausschuss des Parlaments
seien im letzten Moment noch wichtige Korrekturen im Gesetz
vorgenommen worden. "Es sind jetzt endlich einige Vorschläge der
Interessenverbände der Ökostrombranche eingebaut worden. Dies ist
besonders den beiden Spitzenverhandlern, Abg. z. NR Karlheinz Kopf
von der ÖVP und Abg. z. NR Hannes Bauer von der SPÖ, zu danken." Als
besonders positive Neuerungen hebt Kopetz hervor, dass ...
- ... die Einspeisetarife schon 2009 verordnet werden müssen. Damit kann das Förderregime sobald wie möglich starten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes - also erst 2010. - ... Projekte jetzt vier Jahre lang in der Schlange um Fördergelder angestellt bleiben können. Es ist damit für Planer und Investoren viel eher absehbar, dass sie zu einer Förderung kommen, und nicht wie bisher nach zwei Jahren aus der Reihung hinaus fliegen. - ... die Ökostromabwicklungsstelle (OemAG) auch nach Ende der Tariflaufzeit verpflichtet ist, den Ökostrom zum Marktpreis abzunehmen. Anlagenbetreiber haben also auch nach dem Auslaufen der Förderung die Perspektive, weiter ins Netz einzuspeisen. - ...die Zusicherung eines Rohstoffzuschlages für Biogasanlagen bis zu 4 Cent den Bestand der bestehenden Anlagen auf Basis Biogas und flüssige Biomasse sichert. - ...die Fördermittel auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden, die dann jährlich weitgehend für neue Anlagen bereitstehen.
Es müssen allerdings noch einige Hürden ausgeräumt werden, damit
das Gesetz tatsächlich grünes Licht für Neuinvestitionen im
gewünschten Ausmaß signalisiert, betont der Vorsitzende:
Deckel behindert sinnvollen Ausbau bei Wind und kleinen Biomasse-
bzw. Biogasanlagen
"Das System der Deckelung behindert vor allem kleine Anlagen, die
das finanzielle Risiko der Projekterstellung nicht übernehmen können,
wenn sie nicht die Gewähr haben, dass sie dann auch einen
Verkaufsvertrag abschließen können." Gerade diese kleinen Anlagen
würden aber neue Rohstoffe erschließen, die sonst der
Energieversorgung verloren gingen (Biogas) und besondere Anreize für
hocheffiziente neue Technologien im Bereich der kleinen KWK-Technik
schaffen. "Wir fordern daher, dass Anlagen auf der Basis Biogas mit
einer Leistung unter 100 kW und der überwiegenden Verwendung von
Gülle und Mist sowie Anlagen auf der Basis fester Biomasse unter 500
kW Leistung von der finanziellen Deckelung ausgenommen werden." Und
Kopetz weiter: "Die Windkraft zu deckeln, die bald günstiger als
Strom aus Gaskraftwerken sein wird, ist soundso widersinnig."
Zielvorgaben dürfen nur "Mindestziele" sein
Auch die Ziele des Ökostromgesetzes seine ein ähnlicher "Deckel":
Angesichts rasant steigender Preise für Öl und Gas werde die starke
Ausrichtung auf Strom aus Erdgas, wie sie noch immer im
Ökostromgesetz und dem neuen Entwurf für ein KWK-Gesetz vorgesehen
ist, in Zukunft nicht nur zu höheren CO2-Emissionen, sondern auch zu
rasch steigen Strompreisen führen. Strom aus Gaskraftwerken wird in
einigen Jahren nicht 4 Cent/kWh kosten wie 2004, sondern 11 bis 13
Cent/kWh - denn die Gaspreise folgen den Ölpreisen und diese werden
binnen 2 Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit zwischen 150 und 200
Dollar/Fass liegen. "Daher ist der raschere Ausbau von Ökostrom und
die Zurückhaltung bei fossiler Stromerzeugung ein Gebot der
wirtschaftlichen Vernunft. Diese sollte auch in den Zielen der
Gesetze ihren Niederschlag finden. Die Zielangaben für Wind (700 MW)
und Biomasse (100 MW) bis 2015 können nur die untere Latte und nicht
absolute Werte sein."
Passus: "nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für
Ökostromanlagen" muss gestrichen werden
"Diese Formulierung heißt, dass theoretisch irgendwann das Geld
ausgehen kann - einer großer Unsicherheitsfaktor für Investoren, die
ihr privates Geld in neue Ökostromanlagen investieren wollen, und
für Banken, die für Ökostromprojekte Finanzmittel bereitstellen",
warnt Kopetz. Dieser Passus wurde im Jahre 2006 eingeführt, die
Investitionstätigkeit von 2002 bis 2006 wäre nicht zustande gekommen,
wenn es diese Formulierung schon 2002 gegeben hätte. "Die
Beibehaltung dieser Klausel wird dazu führen, dass wirtschaftlich
umsichtig denkende Investoren auch weiter einen Bogen um Österreich
bei Investitionen in Ökostromanlagen machen werden. Dies ist
bedauerlich, weil damit die vielen positiven Verbesserungen im Gesetz
nicht voll zum Tragen kommen werden."
Tarife entscheiden über Investitionen
"Wir hoffen jetzt, dass das Gesetz tatsächlich rasch unter
Berücksichtigung unserer ergänzenden Vorschläge beschlossen wird,
damit auch die Tarifverhandlungen zügig angegangen werden können", so
Kopetz abschließend. "Denn die Einspeisetarife sind schließlich der
Schlüssel zum Funktionieren des Fördersystems. Sie entscheiden neben
den notwendigen Sicherheiten, die das Gesetz bieten sollte, ob wir
auch in Zukunft eine blühende Ökostromwirtschaft in Österreich haben
werden."
Rückfragehinweis:
DI Stephan Grausam Österreichischer Biomasse-Verband Franz Josefs-Kai 13, A-1010 Wien Tel: +43-1-533 07 97-32 Fax: +43-1-533 07 97-90 mailto:grausam@biomasseverband.at Web: http://www.biomasseverband.at
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