• 22.05.2008, 14:33:09
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  • OTS0069 OTW0069

ÖGB: Niedergelassene Ärzte sind keine ArbeitnehmerInnen

Ärzte wollen Freiheiten der Selbstständigen und Sicherheiten von ArbeitnehmerInnen

Wien (ÖGB) (OTS) - Zur Kritik der Ärztekammer stellt der ÖGB klar,
dass niedergelassene Ärzte keine ArbeitnehmerInnen sind. Daher gibt
es für sie auch keinen Kollektivvertrag. Die Ärzte müssten sich
entscheiden, ob sie Freiberufler oder Angestellte sein wollen. ++++

Dass es mit der Gesundheitsreform den Krankenkassen ermöglicht
werde, ausnahmsweise auch Einzelverträge mit Ärzten abzuschließen, um
die medizinische Versorgung zu sichern, lasse sich nicht mit einer
Aufhebung von Kollektivverträgen vergleichen. Wie Kurienobmann Harald
Mayer richtig sagt, ist ein Kollektivvertrag der Schutz des Einzelnen
vor Repressalien. Was er jedoch vergessen habe, ist dass
Kollektivverträge von Gewerkschaften mit Unternehmerverbänden
abgeschlossen werden, um abhängig Beschäftigte vor der Willkür ihrer
Arbeitgeber zu schützen. Die niedergelassenen Ärzte hingegen seien
Selbstständige. Mayer vergleiche Äpfel mit Birnen. (cj)

ÖGB, 22. Mai 2008 Nr. 305

Rückfragehinweis:
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Tel. (++43-1) 534 44/222
Fax.: (++43-1) 533 52 93
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