• 08.05.2008, 11:30:35
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GROSZ zu Anzeigepflicht: Hinschauen und nicht Wegschauen muss die Devise lauten!

Ärztekammer bestätigt indirekt BZÖ-Forderung nach Untersuchungspflicht für Kinder

Wien (OTS) - "Völlig unverständlich" ist für BZÖ-Generalsekretär
Gerald Grosz die Kritik von Jugendwohlfahrt, Ärztekammer und
ÖVP-Ministerin Kdolsky an der BZÖ-Forderung nach einer Anzeigepflicht
bei Gewalt an Kindern. "Hinschauen, Anzeigen und nicht Wegschauen
muss die Devise einer aufgeklärten Gesellschaft lauten. Wenn jemand
eine Gewalttat an einem Kind bemerkt, muss er verpflichtet sein,
diese Tat auch anzuzeigen, insbesondere in allen Institutionen, die
mit Kindern zu tun haben. Ich würde mir hier wünschen, dass die jetzt
so polternden Institutionen endlich ihr Hirnschmalz zum Schutz von
Kindern anstatt zum Schutz der Täter einsetzen. Ich warne die
Jugendwohlfahrt, die Ärztekammer und ÖVP-Familienministerin Kdolsky
eindringlich, hier nicht einen Wettbewerb an Verhinderungsmaßnahmen
zum Schutz von Kindern zu beginnen", betonte Grosz

Das Argument der Ärztekammer, gefährdete Eltern würden im Falle einer
Anzeigepflicht keinen Arzt mehr aufsuchen, sei eine Bestätigung für
die Forderung des BZÖ nach einer Untersuchungspflicht für Kinder vor
dem Schuleintritt einmal im Quartal, um Missbrauchs- oder
Misshandlungsfällen vorzubeugen. "Im Falle der Nichtuntersuchung soll
sofort die Jugendwohlfahrt eingeschaltet und das Kindergeld gekürzt
werden", so Grosz.

Der BZÖ-Generalsekretär verwies auf die Dunkelziffer von 20.000
Missbrauchsfällen pro Jahr bei nur 1.200 Anzeigen. "Dies zeigt, dass
eine solche Anzeigepflicht dringend notwendig ist. Der Schutz des
Kindes muss immer an erster Stelle stehen", so Grosz abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
BZÖ

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