• 08.05.2008, 11:03:01
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Missethon: Null Toleranz und kein Pardon für Sexualstraftäter

Erhöhung des Strafrahmens eine Frage der Gerechtigkeit

Wien, 08. Mai 2008 (ÖVP-PK) „Mit dem geschnürten Paket hat die
ÖVP eine Null Toleranz-Politik gegenüber Sexualstraftätern sicher
gestellt. Ab jetzt wird es kein Pardon bei Sexualdelikten und
Sexualstraftätern geben“, so ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon
zum gestern beschlossenen Paket zur Verschärfung des
Sexualstrafrechts. „Die Menschen in Österreich haben sich eine
klare Haltung der Politik zu diesem Thema erwartet. Die ÖVP ist
dieser Haltung gerecht geworden und ist den Menschen im Wort“,
betont Missethon. „Durch das Festhalten der ÖVP an diesem Thema
konnte die SPÖ von der Notwendigkeit eines schärferen
Sexualstrafrechts überzeugt werden. Justizministerin Berger hat die
von der ÖVP geforderten Punkte aufgegriffen und gemeinsam ein gutes
Paket geschnürt.“ ****

„Das neu ausverhandelte Paket umfasst zahlreiche wirkungsvolle
Maßnahmen für ein mehr an Opferschutz und rigidere Maßnahmen gegen
Sexualstraftäter. Die zahlreichen neuen Maßnahmen bieten mehr
Sicherheit und Schutz“, konstatiert Missethon.

1. Verlängerung und Aufhebung der Tilgungsfrist

       Die Tilgungsfrist bei Sexualstraftätern wird von 15 auf 30 
       Jahre verdoppelt – Richter können diese Verdoppelung 
       jederzeit veranlassen. Bei besonders schweren Fällen wird 
       die Tilgung generell aufgehoben.

      2. Berufsverbote durch Richter

       Im Bereich der Berufsverbote wird es eine spezifische 
       Regelung geben. Richter werden künftig Berufsverbote für 
       Sexualstraftäter aussprechen können. In schweren Fällen 
       werden diese zu einer verpflichtenden Verhängung des 
       Berufsverbotes angehalten werden - es wird keinen 
       Ermessensspielraum mehr geben.

      3. Adoption und Pflege

       Mit diesem Paket ist auch sichergestellt, dass Adoption und 
       Pflege von Kindern auf Basis von Informationen der 
       Straftaten aus der Vergangenheit erfolgt. Vor jeder Adoption 
       müssen Gerichte in das Strafregister einsehen und sich über 
       mögliche Sexual-Delikte vor der Adoption informieren.

      4. Sexualstraftäter-Datei

       Die Sexualstraftäter-Datei gibt eine Auskunftsmöglichkeit 
       für betroffene Organisationen (z.B. Kindergärten und 
       Jugendeinrichtungen, Jugendwohlfahrt usw.) somit wird 
       verhindert, dass Kinder einen unmittelbaren Kontakt mit 
       Sexualstraftätern ermöglicht wird.

Abschließend betont der ÖVP-Generalsekretär, dass eine Erhöhung
des Strafrahmens für Sexualstraftäter sein muss, weil es eine Frage
der Gerechtigkeit ist. „Seit März letzten Jahres warten wir auf die
Ergebnisse der Evaluierung des Strafrahmens durch die
Justizministerin. Es wird höchst an der Zeit, dass diese auf den
Tisch kommen.“

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

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