- 08.05.2008, 10:56:08
- /
- OTS0148 OTW0148
Rechtsanwälte erinnern an die Grundsätze moderner Rechtsstaatlichkeit
ÖRAK: "Das Recht auf einen fairen Prozess und auf eine damit einhergehende effektive Verteidigung muss als Qualitätskriterium des Rechtsstaates außer Streit stehen."
Wien (OTS) - Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag weist
darauf hin, dass das unverzichtbare, jedermann zustehende Recht auf
angemessene Verteidigung als Fixbestandteil eines fairen Prozesses zu
respektieren ist.
Ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates ist der im
Interesse des freien Bürgers liegende Anspruch auf Verteidigung in
einem Strafverfahren. Dieses Grundrecht darf nicht durch Einzelfälle,
so erschütternd sie auch sein mögen, beeinträchtigt werden. Dass ein
Rechtsanwalt einzig aufgrund der Ausübung seines Berufes zur
Zielscheibe öffentlicher Angriffe wird oder gar Morddrohungen erhält,
ist äußerst bedenklich und entschieden abzulehnen.
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes steht in keinerlei Zusammenhang
mit dem Handeln seines Klienten, auch entspricht es nicht dem
Berufsverständnis des Rechtsanwaltes sich mit einem von ihm
vertretenen Beschuldigten zu identifizieren. Vielmehr verlangt seine
Berufspflicht die bestmögliche Vertretung seines Klienten vor Gericht
und garantiert somit die Abwicklung eines fairen Verfahrens - ein
Grundrecht, das im Interesse der Freiheit jedes Bürgers liegt.
Rahmenbedingungen, wie die Höhe des im Gesetz vorgesehenen
Strafrahmens oder die Festsetzung von Tilgungsfristen sind
ausschließlich Sache des Gesetzgebers. Die Unzufriedenheit mit
geltenden Bestimmungen darf daher nicht auf dem Rücken einzelner
Rechtsanwälte ausgetragen werden. Die zur Kliententreue
verpflichteten österreichischen Rechtsanwälte leisten durch ihre
Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung des freien,
demokratischen Rechtsstaates.
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Tel.: 01/535 12 75-0
mailto:rechtsanwaelte@oerak.at
www.rechtsanwaelte.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ORA






