- 24.04.2008, 11:37:35
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GPA-DJP erinnert Wiener Rechtsanwaltskammer an ihre soziale Verantwortung
Umsetzung des Regierungs- und Sozialpartnerzieles 1000.- Euro Mindestlohn weiter ausständig
Wien (GPA-DJP/ÖGB) - Die Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) erinnert anlässlich der heute
stattfindenden Wahl zum Wiener Rechtsanwaltskammertag die
Delegierten, sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst zu sein. "Es
ist völlig unverständlich, warum sich diese Berufsgruppe nach wie vor
gegen ein kollektivvertraglich abgesichertes Mindestgehalt von 1000
Euro wehrt", so die Leiterin des Geschäftsbereiches
Interessenvertretung in der GPA-DJP, Claudia Kral-Bast. ++++
Im Gegensatz zu den ArzthelferInnen, wo eine schrittweise Anhebung
der Mindestgehälter auf über 1000.- Euro bereits in Umsetzung ist,
gilt für die Beschäftigten bei RechtsanwältInnen nach wir vor kein
kollektivvertraglich abgesichertes Mindestgehalt von 1000.- Euro. Bis
heute verhandeln weder die regionalen Rechtsanwaltskammern noch der
österreichische Rechtsanwaltskammertag über die von Regierung und
Sozialpartnern paktierte Regelung zum Mindestgehalt. In den
Bundesländern Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich und Kärnten gibt
es zu dem überhaupt keinen Kollektivvertrag.
Die GPA-DJP weist in diesem Zusammenhang auch auf die
Arbeitssituation von RechtsanwaltsanwärterInnen hin. Diese sind -
möglicherweise rechtswidrig - aus den bestehenden Kollektivverträgen
ausgenommen. Ihre Arbeitsleistung ist erheblich und die Arbeitszeiten
übersteigen die 40 Stunden pro Woche zum Teil um ein Vielfaches. Es
gibt keinen Anspruch auf Mindesteinkommen und die
RechtsanwaltsanwärterInnen sind in allen zentralen arbeitsrechtlichen
Fragen und damit in ihrem beruflichen Fortkommen ihrem Dienstgeber
bisher auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Eine
kollektivvertragliche Absicherung wäre auch für diese
Beschäftigtengruppe enorm wichtig.
"Die GPA-DJP wünscht den Wiener RechtsanwältInnen gute Beratungen
und erinnert sie an ihre soziale Verantwortung. Gerade diese
Berufsgruppe sollte wissen, wie wichtig rechtlich abgesicherte und
einklagbare Rahmenbedingungen sind. Standesregeln können keinen
Kollektivvertrag ersetzen", so Kral-Bast abschließend.
ÖGB, 24. April 2008 Nr. 246
Rückfragehinweis:
GPA-DJP Mag. Martin Panholzer Tel.: 05 0301-21511 Mobil: 05 0301-61511 E-Mail: martin.panholzer@gpa-djp.at http://www.gpa-djp.at
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