- 23.04.2008, 13:54:02
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Sozialpartner schnüren gemeinsamen "Aktionsplan für ältere Arbeitnehmer"
Neue Altersteilzeit-Modelle, die Neuauflage des Kombilohns sowie Gesundheitsprävention und Anreize zur Weiterbildung sollen Ältere länger im Erwerbsprozess halten
Wien (PWK310) - Die Sozialpartner sehen in der Mobilisierung des
großen Arbeitskräftepotenzials der Älteren eine wichtige
Herausforderung für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich.
Heute, Mittwoch, stellten die Präsidenten Christoph Leitl, (WKÖ),
Rudolf Hundstorfer (ÖGB), Veit Sorger (IV) und Herbert Tumpel (AK) im
Presseclub Concordia einen gemeinsamen Aktionsplan für ältere
Beschäftigte vor. Damit soll vor allem der geringen
Beschäftigtenquote bei den 55 bis 64-jährigen ÖsterreicherInnen von
35,5 % (EU-27: 43,5 %) entgegengewirkt werden. "Wir leben in einer
Zeitwende: erstmals haben wir mehr Über- als Unter-40-Jährige, die
Zahl der jüngeren Arbeitskräfte ist rückläufig, der Fachkräftemangel
nimmt zu. Die Wirtschaft braucht daher zunehmend qualifizierte ältere
Arbeitnehmer, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um die Systeme
sozialer Sicherheit finanzierbar zu halten", bringt Leitl die
aktuelle Situation und die Notwendigkeit eines Aktionsplans der
Sozialpartner für das Arbeitsprogramm der Bundesregierung auf den
Punkt.
"Österreich hat es mit seinen exzellent qualifizierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz einfach nicht verdient, dass
diese so früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden", betonte Veit Sorger.
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst lange im
Erwerbsprozess zu halten, bzw. rasch wieder in den Erwerbsprozess zu
integrieren sei daher für die Industriellenvereinigung und ihre
Mitglieder ein zentrales Anliegen. "Die Industrie hat ältere
Arbeitskräfte schon seit längerem als einen wichtigen Zukunftsfaktor
erkannt", so Sorger. "Nicht ohne Stolz kann ich sagen, dass die
Industrie hier mit gutem Beispiel vorangeht." Dennoch müsse noch mehr
geschehen, und dies möglichst rasch.
Kernstück des Sozialpartner-Pakets ist ein flexiblerer Zugang zur
Altersteilzeit, die einen - durch Reduzierung der Arbeitszeit -
gleitenden Übergang in die Frühpension bedeutet. "Das Ziel lautet:
als Beschäftigte in Pension gehen und nicht als Arbeitslose", fasste
Rudolf Hundstorfer das Wesentliche der Altersteilzeit Neu zusammen.
Reformbedarf war entstanden, weil wegen der derzeitigen Gesetzeslage
das Antrittsalter Jahr für Jahr steigt. "Die Altersteilzeit würde mit
2013 de facto auslaufen", so Hundstorfer. Die Sozialpartner haben
sich nun auf zwei neue Modelle geeinigt. Beim ersten Modell treten
Männer die Altersteilzeit mit 58 Jahren an, die Dauer soll bei vier
Jahren liegen. Für Frauen gilt sinngemäß die gleiche Regelung, das
frühere Pensionsantrittsalter wird aber berücksichtigt. "Die
Möglichkeit, diese Zeit in einen Vollzeit- und einen Freizeitblock zu
teilen, in dem gar nicht mehr gearbeitet wird, bleibt aufrecht", sagt
Hundstorfer. Um die Altersteilzeit auch für Kleinbetriebe attraktiv
zu machen, entfällt für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten
künftig die Verpflichtung, eine Ersatzkraft einzustellen. Die
wesentliche Innovation bedeutet aber das zweite Modell: Mit 57 in
Altersteilzeit gehen und dafür den Pensionsantritt um ein Jahr nach
hinten verschieben. Hundstorfer: "Dadurch bleiben die Beschäftigten
länger im Erwerbsleben, und die Pensionsversicherung spart sich
Geld." Beim ersten Modell sollen den Arbeitgebern 60-80 %, beim
zweiten 80-100 % der Kosten für Altersteilzeit refundiert werden.
Als weitere Maßnahme wollen die Sozialpartner gezielte
Beschäftigungsanreize für Arbeitskräfte über 45 Jahre mit einer
Neuauflage des Kombi-Lohnmodells setzten. Insbesondere soll die
Rückkehr von Langzeitarbeitslosen und Frauen nach der Karenz
gefördert sowie eine Möglichkeit für den Einstieg von Behinderten ins
Arbeitsleben geschaffen werden. Die Förderhöhe soll die Differenz
zwischen Nettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen und dem
Richtwert, der den Arbeitslosenbezug plus 40 Prozent beträgt, sein.
Bei Teilzeit soll die Förderhöhe entsprechend niedriger sein. Als
monatliche Einkommenshöchstgrenze gilt 1.700 Euro brutto, als Minimum
650 Euro.
Und den dritten Maßnahmen-Schwerpunkt, um Ältere länger in
Beschäftigung zu halten, bildet der Ausbau der Gesundheitsvorsorge im
Betrieb sowie die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer. "Wenn wir
wollen, dass Menschen länger arbeiten, müssen wir darauf schauen,
dass sie auch gesund bleiben", stellte Herbert Tumpel zum umfassenden
Präventionsansatz zur Verhütung von Krankheiten klar. Der
Sozialpartner-Vorschlag für ein neues Präventionsgesetz gehe über die
Bekämpfung und Vermeidung von Berufskrankheiten hinaus.
Gesundheits-Prävention müsse bereits früher einsetzen. Belastungen,
die letztlich in einer Krankheit enden können, sollten systematisch
erfasst werden und geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Das
Gegensteuern soll eine ganz konkrete Aufgabe der
Sozialversicherungsträger werden - das schlagen die Sozialpartner als
neuen Zugang vor. "Ergänzend dazu soll die betriebliche
Gesundheitsförderung verstärkt werden. Nicht nur die großen Betriebe
und ihre ArbeitnehmerInnen, sondern vor allem auch kleinere
Unternehmen sollen davon profitieren", so Tumpel. Die Beratung und
Betreuung soll durch die Krankenversicherungsträger erfolgen. Leitl
betonte abschließend, dass die angestrebte Gesundheitsvorsorge auch
als flankierende Maßnahme gedacht sei, um den in Österreich besonders
starken Andrang auf die Invaliditätspension zu bremsen. Und die
Weiterbildung sei essentiell, "da die Menschen durch Qualifikation
und lebensbegleitendes Lernen auf der Höhe der Zeit bleiben müssen,
in jungen, wie in fortgeschritteneren Jahren." (Ne)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Stabsabteilung Presse Mag. Markus Nepf Tel.: (++43) 0590 900-4599 Fax: (++43) 0590 900-263 mailto:markus.nepf@wko.at http://wko.at/Presse
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