- 23.04.2008, 11:20:08
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"Gewaltschutz": Berger will Wegweisung verlängern und mehr Opferschutz im Zivilverfahren
Wien (SK) - Auch für den Justiz-Bereich ist ein umfangreiches
Gewaltschutzgesetz geplant, wie Justizministerin Maria Berger in der
gemeinsamen Pressekonferenz "Gemeinsam gegen Gewalt" mit ihren
MinisterkollegInnen Doris Bures und Erwin Buchinger informierte.
Stärkung der Opferrechte auch im Zivilprozess, Verbesserungen bei der
Wegweisung, ein neuer Straftatbestand bei lang dauernden
Gewaltbeziehungen und Kontrolle über Sexualstraftäter sind Vorhaben
für den Justiz-Bereich. ****
Berger will einerseits die Opferrechte im Prozess stärken. So soll
das Institut der Prozessbegleitung, das sich im Strafverfahren sehr
bewährt habe, auch auf die oft anschließenden Zivilverfahren
ausgedehnt werden. Weiters soll auch im Zivil- und
Außerstreitverfahren eine schonende Vernehmung von Verbrechensopfern
eingeführt werden, v.a. durch die Vermeidung der direkten
Konfrontation mit dem Täter und Videoaufnahmen.
Auch das System der Wegweisung bei Gewalt in der Familie will
Berger rechtlich verändern. Künftig wird zwischen Wegweisung im und
außerhalb des Wohnbereiches, letzteres betrifft etwa "Stalking",
unterschieden werden. Bei der Wegweisung aus der Wohnung soll die
Dauer von drei auf sechs Monate ausgedehnt werden; außerdem sollen
auch Personen, die nicht nahe Angehörige sind, weggewiesen werden
können. Die Wegweisung bei "Stalking" soll auf bis zu 12 Monate
ausgedehnt werden, informierte Berger.
"Beharrliche Gewaltausübung" als neuer Straftatbestand
Im Bereich Strafjustiz plant Berger einen neuen Straftatbestand
gegen beharrliche Gewaltausübung; davon sollen Situationen erfasst
sein, in denen etwa Frauen jahrelang der Gewalt ihres Mannes
ausgesetzt waren, aber auch Gewaltverhältnisse in Kinder- und
Pflegeheimen oder bei Entführungsopfern. "Die gesamte
Leidensgeschichte des Opfers soll im Strafprozess zum Ausdruck
kommen", während bisher der Fokus auf einzelnen Gewalttaten, wie der
letzten Körperverletzung, lag. Verschiedene Gewalttaten, wie
körperliche Gewalt, Nötigung oder Beleidigungen, sollen in ihrer
Gesamtheit mit einer entsprechend schweren Strafe geahndet werden.
Speziell geschult werden dafür auch die Staatsanwälte. Bereits
seit 1. Jänner 2008 gibt es bei allen großen Staatsanwaltschaften
Spezialreferate für Gewalt im sozialen Nahraum; noch heuer soll es
maßgeschneiderte Fortbildungsangebote geben. Vereinheitlichen und
verschärfen will Berger auch die Anzeigepflichten für bestimmte
Berufsgruppen wie Ärzte, PsychologInnen - wobei eine Balance zwischen
der Strafverfolgung und dem Wohl des Kindes zu finden ist, wie Berger
betonte.
Gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter
Für gefährliche Sexualstraftäter soll eine strenge gerichtliche
Aufsicht geschaffen werden; das Gericht bekommt die Möglichkeit, nach
der Entlassung Bewährungshilfe anzuordnen oder dem Täter Weisungen zu
erteilen, wie ein Berufsverbot für bestimmte Berufe oder auch
Betätigungsverbote, z.B. das Verbot, als Jugendtrainer zu arbeiten.
Außerdem kann das Gericht eine Therapie anordnen oder anweisen, dass
jeder Wohnsitzwechsel gemeldet werden muss.
In Arbeit ist außerdem ein Kompetenzzentrum für Opferhilfe als
Koordinationsstelle. Dort wird dann auch die seit 1. Juli 2007
bestehende Opfer-Hotline (Telefonnummer 0800 112 112 aus ganz
Österreich zum Ortstarif) angesiedelt sein, informierte Berger
abschließend. (Schluss) ah
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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