• 02.04.2008, 19:10:28
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Hat der Vertrag von Lissabon Auswirkungen auf die Neutralität? Spindelegger appelliert, sich seriös mit Fakten auseinanderzusetzen

Wien (PK) - Der Vertrag von Lissabon, mit dem eine weitere Phase der
Entwicklung der EU eingeleitet werden soll, steht nun knapp vor der
Ratifizierung im österreichischen Parlament. Der Verfassungsausschuss
des Nationalrats hat sich damit in mehreren Sitzungen befasst, und
eine eigene Veranstaltungsreihe unter dem Titel "Der Vertrag von
Lissabon - Fakten und Einschätzungen" soll der Öffentlichkeit
Gelegenheit bieten, sich über die Inhalte des Vertragswerks näher zu
informieren. Initiiert wurde diese vom Präsidium des Nationalrats,
Barbara Prammer, Michael Spindelegger und Eva Glawischnig-Piesczek.

Die erste Diskussionsrunde fand am 22. Februar dieses Jahres statt
(siehe PK-Meldung Nr. 145/2008). Beim heutigen zweiten Termin standen
die Themen Sicherheit und Neutralität im Mittelpunkt.

Präsident Michael Spindelegger unterstrich, Ziel sei es, zur
Versachlichung der öffentlichen Debatte beizutragen. Schlagworte
allein seien zu wenig. Man wolle die Möglichkeit geben, sich mit den
Fakten des Vertrags seriös auseinanderzusetzen, um auf Grund dessen
persönliche Schlussfolgerungen ziehen zu können, die durchaus
unterschiedlich sein können.

Woschnagg: Die österreichische Neutralität wird nicht berührt

Der ehemalige ständige Vertreter Österreichs bei der EU, Botschafter
Gregor Woschnagg, bekräftigte in seinem Einleitungsstatement, der
Vertrag von Lissabon werde am Status der österreichischen Neutralität
in ihrem heutigen Umfang nichts ändern. Die allgemeine
Beistandsklausel für den Fall eines Angriffs auf das Hoheitsgebiet
eines Mitgliedsstaates verpflichte Österreich nur insoweit, als dies
mit seiner Neutralität vereinbar sei. Die Neutralitätsklausel lege
fest, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten davon nicht
berührt werde. Außerdem umfasse die Beistandsklausel auch die
Möglichkeit einer nicht-militärischen Unterstützung. Somit wirke sie
wie eine "Neutralitätswahrungsklausel".

Was die Solidaritätsklausel betrifft, nämlich die gegenseitige
Unterstützung im Fall von Terroranschlägen und Katastrophen, so
schränke auch diese nicht den österreichischen Neutralitätsstatus
ein, sagte er. Auch hier obliege die Wahl der genauen Hilfsmittel
jedem Mitgliedsstaat selbst.

Durch die Neuerungen für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) werde die Union einheitlicher und stärker auftreten und
sicherer werden. Die EU werde auch ein einheitliches
Völkerrechtssubjekt. Die Bestimmungen und Verfahren innerhalb der
GASP würden im Rat nur einstimmig festgelegt werden. Der neue Hohe
Vertreter für die GASP werde in Zukunft im Rat für auswärtige
Angelegenheiten den Vorsitz führen und auch das Amt des Vize-
Präsidenten der Kommission übernehmen. Zu seiner Unterstützung wird
er einen eigenen auswärtigen Dienst erhalten. Woschnagg führte weiter
aus, dass der Hohe Vertreter das Initiativrecht im Rahmen der GASP
haben werde und nicht die Kommission. Das Europäische Parlament werde
im Bereich der GASP jedoch nur über ein Anhörungsrecht verfügen.

Woschnagg ging auch auf die vorgesehene, so genannte ständige
strukturierte Zusammenarbeit ein, die vorsieht, dass eine Gruppe von
Mitgliedsstaaten in Absprache mit dem Hohen Vertreter der GASP in
Form einer vertieften Zusammenarbeit bestimmte Missionen durchführt.
Er stellte ferner klar, dass die europäische Verteidigungsagentur die
nun primärrechtlich in den Vertrag aufgenommen wird, keine
"Aufrüstungsagentur" darstelle. Sie habe vielmehr die Aufgabe, die
Beschaffungsvorgänge zu koordinieren.

Abschließend unterstrich Woschnagg mit Nachdruck, bei der gemeinsamen
Verteidigungspolitik gehe es weder um Aufrüstung noch darum, eine
eigene EU-Armee zu schaffen. Ziel sei es, auf die militärischen
Fähigkeiten der einzelnen Staaten zurück zu greifen, sie zu
verbessern und sie auf neue friedenspolitische Aufgaben einzustellen.
Denn Entwicklungszusammenarbeit und "Soft-Power" seien und blieben
wesentliche Elemente der EU-Außenpolitik und sollen dementsprechend
gestärkt werden.

Die Standpunkte der Parteien

Nachdem die Moderatorin, Alexandra Föderl-Schmidt, die von manchen
Seiten geforderte Volksabstimmung angesprochen hatte, meinte der
außenpolitische Sprecher der SPÖ, Andreas Schieder, wie der
eigentliche Titel des Vertragswerkes schon zeige, handle es sich beim
Vertrag von Lissabon um eine Änderung der bisherigen
Vertragsgrundlagen. Davon habe es schon mehrere gegeben, wie etwa
jene von Maastricht oder jene von Nizza. Diese seien bislang immer
vom Parlament ratifiziert worden, sodass es nur konsequent sei, auch
den Vertrag von Lissabon durch das Parlament ratifizieren zu lassen.
Zudem sei eine Volksabstimmung nicht zwingend vorgeschrieben, da es
sich ja um keine Gesamtänderung der Verfassung handle.

Schieder wies darauf hin, dass die Neutralität weiterhin bestehen
bleibe, und dass es letztlich darum gehe, der Politik jenen
Handlungsspielraum zurückzugewinnen, den sie im Zuge der
Globalisierung verloren habe. Es sei also sinnvoll, die
parlamentarische Dimension zu stärken und die politische Effizienz zu
steigern, betonte Schieder, der darüber hinaus dafür eintrat, über
die neuen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik -
Flüchtlingsströme, Terrorismus, failed States - eingehender und
grundlegend zu diskutieren.

EU-Abgeordneter Othmar Karas stellte pointiert fest, in dieser
Debatte würden "Äpfel und Birnen verglichen". Seiner Ansicht nach ist
die österreichische Gesetzeslage ausreichend im Verfassungsvertrag
berücksichtigt. Auch im Beitrittsansuchen von 1989 habe die
österreichische Neutralität keine Rolle gespielt, da die EU nicht im
Widerspruch zum Neutralitätsgesetz stehe, führte er aus. Zudem sei
auch das Einstimmigkeitsprinzip nicht gefallen.

Er plädierte dafür, die Neutralitätsdebatte losgelöst von der
Reformvertragsdebatte zu führen. Die Neutralität im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werde im Lissabon-Vertrag
nicht in Frage gestellt. Dieses Vertragswerk sei vielmehr ein
Fortschritt zum Vertrag von Nizza, aber, so Karas weiter, "das
europäische Projekt ist noch lange nicht abgeschlossen". Dieser
Vertrag sei die Antwort der EU auf die Erweiterung von 15 auf 27
Mitgliedsstaaten, um seine Handlungsfähigkeit zu erhalten, und er sei
auch eine Antwort Europas auf die Globalisierung. Karas sieht den
Rechtsstaat und die Demokratie durch den Reformvertrag von Lissabon
eindeutig gestärkt, allein durch Einführung politischer Instrumente
wie des Bürgervolksbegehrens oder der EU-Grundrechts-Charta.

G-Mandatar Peter Pilz zeigte sich mit dem Vertragswerk zufrieden. Der
wesentliche Punkt sei, dass Österreich alles verhindern und zu nichts
gezwungen werden könne. Der neutrale Staat werde durch diesen Vertrag
sogar noch gestärkt. Es gehe aber um Grundsätzliches. Man stehe vor
der Wahl zwischen europäischer Selbstverwaltung oder NATO-
Fremdverwaltung. Man müsse sich entscheiden zwischen dem "Modell
Irak" oder dem "Modell Balkan", und man sehe, dass der europäische
Weg eindeutig erfolgversprechender ist.

Der Vertrag von Lissabon habe mit der Neutralität gar nichts zu tun,
er berühre sie gar nicht. In der Debatte brauche es daher mehr
Ehrlichkeit auf beiden Seiten. Die Gegner etwa sollten sagen, worüber
sie wirklich abstimmen wollen. Es sei legitim, sich gegen das Konzept
der europäischen Einigung zu stellen, doch dann solle man das auch
deutlich artikulieren und den diesbezüglichen Konflikt nicht über
eine Vertragsdiskussion führen.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) vertrat die Auffassung, die
Neutralität sei seit 1995 so ausgehöhlt worden, dass sie praktisch
nicht mehr existent sei. Dieser Vertrag bringe die Problematik nun
erneut auf den Punkt. Österreich könne sich nicht mehr als neutraler
Staat betrachten, bestenfalls sei Österreich noch blockfrei, doch es
sei vollständig in die europäische Verteidigungsstruktur eingebunden.
Und dies müsse man der Bevölkerung auch offen sagen. In der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik seien völlig neue Grundlagen
geschaffen worden, was durch diesen Reformvertrag neuerlich
festgeschrieben werde. Deshalb könne man ihn nicht beschließen, ohne
zuvor das Volk darüber befragt zu haben.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) zeigte sich davon überzeugt, dass
eine europaweite Volksabstimmung zum Reformvertrag ein wichtiges
demokratiepolitisches Signal für die Bevölkerung wäre. Scheibner
führte aus, dass der Vertrag von Lissabon als "Kompromiss des
Kompromisses jedenfalls besser" als der Vertrag von Nizza wäre, zumal
eine Europäische Union der 27 Mitgliedsstaaten anders funktioniere
als eine EU der 15. Es sei eine Grundsatzdiskussion, so Scheibner,
wie die EU der Zukunft gestaltet werde. Er, Scheibner, würde ein
Kern-Europa in einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten
begrüßen, das mit starken demokratischen Rechten ausgestattet ist.
"Darauf gibt Lissabon aber noch nicht die Antworten", konstatierte
der Abgeordnete abschließend und konnte nicht sagen, ob das BZÖ im
Plenum dem Vertrag zustimmen werde. (Schluss)

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